"Der Diplom-Ingenieur ist Kalkulator im Großanlagenbau, Investitionsermittlungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen liegen in seinem Verantwortungsbereich. Der Experte bringt es auch gleich auf den Punkt. Eine Berücksichtigung des risikoaversen Berechnungsansatzes zur Absicherung gegen unplanbare Kosteneffekte würde bedeuten, dass man zusätzlich zu den Investitionskosten von circa 100 Millionen Euro sowie den Finanzierungskosten von circa 30 Millionen Euro noch circa 16 Millionen Euro Sicherheitsleistung für den Rückbau planen muss", heißt es in einer Pressemitteilung zu einem Vortrag zur Wirtschaftlichkeitsberechnung für Windindustrieparks.
"Eine Berücksichtigung dieser Größenordnung für die Rückbaukosten sollten die Gemeindevertreter bei der aktuell noch ausstehenden Wirtschaftlichkeitsberechnung des Projektierers mindestens einfordern“, mahnt er bereits zu Beginn seines Vortrages auf Einladung der Wählergemeinschaft „Die Freigerichter“ vor wenigen Tagen. Er hat neben einer detaillierte Abschätzung der Rückbaukosten für die Windräder in der vorgesehenen Größe auch zwischenzeitlich eine Investitionskosten und Betriebskostenabschätzung erstellt. Deswegen hatte die Wählergemeinschaft in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26. September den Antrag gestellt, dass der Gemeindevorstand sich zeitnah eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vom Projektierer Lintas für den Windpark Sölzert einschließlich Umspannwerk und Netzanbindung vorlegen lassen soll. "Bis die Ergebnisse unter anderem der aktuell laufenden Windmessungen vorliegen und Ergebnisse auch dann hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit mit allen Aspekten, soll nun aber schon in den kommenden Wochen die Verträge für die Windkraftanlagen vorgelegt und rasch verabschiedet werden. Wie sollen Gemeindevertreter hier eine gute, korrekte und langfristige Entscheidung treffen, wenn das Zahlenwerk noch nicht vorgelegt wird?“, fragt Fraktionsvorsitzender Martin Pagitsch entrüstet.
Denn bisher würden den Entscheidungsträgern keinerlei Unterlagen vorliegen, auf deren Basis sich der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung sich eine eigene Meinung bilden zu können und um sich die Tragweite ihrer Entscheidung bewusst zu werden. Und die Tragweite der Entscheidung betreffe schon jetzt Generationen. Kreß kommt zu dem Ergebnis, dass bei den aktuell prognostizierten Windgeschwindigkeiten und einer Vergütung von 7 ct/kWh noch lange keine Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Vielmehr müsse die Betreibergesellschaft - selbst bei der 100%igen Erfüllung der von Lintas veröffentlichten Windprognose - mit jährlichen Verlusten in Millionenhöhe über die Betriebszeit von 20 bis 25 Jahren rechnen. „Und was wird dann aus uns? Wer haftet bei diesem überstürztem Handeln der Gemeindevertreter?“, fragt Klaus Kreß in die Runde. Und weiter: "Gibt es für das Vorhaben eine detaillierte, nachprüfbare Risikoanalyse und welche Mitigationsmaßnahmen sind zur Minimierung der Risiken geplant und werden umgesetzt? Wie soll man einem Projektentwickler vertrauen, wenn gleichzeitig jegliche Zahlen vorenthalten werden? Was bleibt denn dann so alles an Altlasten und eventuell an Beton im Wald, ist da wirklich die Frage - und das völlig unabhängig vom Hochwasserschutz und den angekündigten flora-faunistischen Gutachten. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte neben den Investitionskosten, eine reale Bewertung der Rückbaukosten sowie jegliche Betriebs-, Wartungs- und Ersatz- und Verschleißteilekosten sowie die Finanzierungskosten etc. für einen 20-jährigen Betrieb beinhalten."
„Und da sind wir – neben so vielen Freigerichter Bürgern – höchst gespannt auf die Vorlage der geforderten Unterlagen, die ja im priorisierten Interesse aller politischen Entscheidungsträger sein müssten. Ende November 2024 werden die Verträge den Entscheidungsträgern erst vorgestellt und sollen schon im Dezember final beschlossen und unterzeichnet werden. Dies offensichtlich lange bevor die Zahlen bezüglich Windmessungen, Natur- und Artenschutz und vor allem der Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegen. Um aber eine solche weittragende Entscheidung treffen zu können, müssen alle Zahlen im Positiven als auch im Negativen vorliegen. Die Wählergemeinschaft 'Die Freigerichter' wird sich daher stark dafür einsetzen, dass eine Vertragsunterzeichnung für die Windkraftanlagen erst nach Vorliegen aller Zahlen und Messungen erfolgen kann“, so Klaus Brönner abschließend.



