Bislang war das nur bei der Führerscheinstelle des Kreises möglich. „Unser neues Angebot erspart den Bürgerinnen und Bürgern die Wartezeiten in der Führerscheinstelle“, nennt Ordnungsamtsleiterin Roswitha Krack einen Vorteil des neuen städtischen Angebots. „Die Gelnhäuser ersparen sich dadurch Zeit und Wege“, pflichtet ihr Bürgermeister Thorsten Stolz bei, der diesen weiteren Beitrag hin zur bürgernahen Stadtverwaltung sehr begrüßt.
Und so funktioniert es: Für den Umtausch-Antrag benötigt die Stadtverwaltung Personalausweis oder Reisepass, den bisherigen Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passbild. Mit diesen Dokumenten muss der Führerscheininhaber persönlich ins Einwohnermeldeamt kommen, wo er den Antrag stellen kann. Die Gebühr beträgt 24 Euro. Bis zur Übersendung des neuen EU-Führerscheins dauert es dann ungefähr vier bis acht Wochen. „Das hängt auch davon ab, ob der erste Führerschein beim Main-Kinzig-Kreis oder woanders erteilt wurde, dann dauert es nämlich länger“, weiß Hartmut Böhm vom Einwohnermeldeamt. Wichtig: Bei Verlust oder Diebstahl kann der Führerschein nicht bei der Stadt beantragt werden. In diesen Fällen müssen sich Betroffene direkt persönlich an die Führerscheinstelle des Main-Kinzig-Kreises wenden.
Das Einwohnermeldeamt finden die Bürgerinnen und Bürger im Erdgeschoss des Rathauses Gelnhausen, Zimmer 1. Zuständig sind Hartmut Böhm (Tel. 06051/830158) und Birgit Wieners (Tel. 06051/830159), die bei Fragen auch gerne für weitere Informationen zur Verfügung stehen. Die Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, Dienstag von 14 bis 17.30 Uhr und an allen anderen Nachmittagen nach Vereinbarung.


