Es war die Freistunde an jenem Tag um die Mittagszeit, die die Arrestanten auf dem umzäunten Freigelände verbringen durften. Plötzlich rannte der Dietzenbacher zu dem Zaun und überwand den etwa 4,5 Meter hohen Schutz. Draußen in Freiheit eilte er in Richtung Philipp-Reis-Straßen davon. Zwei Beamte nahmen sofort die Verfolgung auf, trennten sich aber unterwegs. Nachdem der Flüchtige kurz aus dem Blickfeld geraten war, entdeckte ihn ein 56-Jähriger hinter einem Busch versteckt am Rande der Kinzig wieder. Als dieser merkte, dass er entdeckt war, suchte er sein Heil in der Flucht in den Fluss. Der 56-Jährige hinterher. Nach gut der Hälfte im kalten Wasser hatte der Beamte ihn eingeholt und packte ihn an der Schulter.
„Okay, sie haben gewonnen“, gaukelte der 24-Jährige vor, sich ergeben zu wollen. Doch weit gefehlt. Unmittelbar danach biss er den 56-Jährigen in den linken Oberarm. Gleich danach packte er ihn auch noch mit einem Griff in die Hoden. Der Justizangestellte konnte beide Angriffe lösen und den jungen Mann Richtung Ufer schaffen, wo er ihn im Bereich der Böschung fixierte. In diesem Moment ergriff der Arrestant einen neben ihm liegenden Stein mit der Hand, drehte diese um und erhob sie. Da der 56-Jährige eine Attacke befürchtete, schlug er den Arm zu Boden und entriss ihm den Stein. Auch sonstiges Geröll, dass in der Nähe lag, schob er beiseite. Dann bat er einen zufällig vorüberkommenden Passanten, in der Arresteinrichtung anzurufen.
Als dann ein Kollege erschien, legten sie dem jungen Mann Handschellen an und brachten ihn mit einem Dienstfahrzeug zurück in die Einrichtung. Dort wurde er in einen besonders gesicherten Haftraum gebracht. Auf dem Weg dorthin sträubte er sich und beschimpfte die beiden Bediensteten auf das Übelste, beispielsweise als „Hurensöhne“.
Vor Gericht gab sich der Angeklagte reumütig. Über seinen Verteidiger ließ er einen Großteil der Vorwürfe einräumen. Lediglich den Griff nach dem Stein bestritt er. Bei beiden Beamten entschuldigte sich der 24-Jährige, bei dem 56-Jährigen sogar mit Handschlag. Als der Angeklagte diesem außergerichtlich ein Schmerzensgeld von 500 Euro anbot, lehnte der Beamte die Entgegennahme entschieden ab.
Der Anwalt verwies auf die schwierige Kindheit des Angeklagten. Häufig sei dieser in Heimen und der Jugendpsychiatrie untergebracht gewesen. Sein Strafregister weist elf Vorstrafen auf, darunter beispielsweise auch einen Fall von besonders schwerer räuberischer Erpressung. Da hatte er mit anderen am Frankfurter Museumsufer einen Jugendlichen überfallen und ihm die Nase gebrochen. Im Gefängnis hat der Dietzenbacher bereits seinen Haupt- sowie den Realschulabschluss erfolgreich absolviert. Derzeit sei er auf dem Weg, sein Abitur nachzuholen. Allerdings habe kürzlich der Unfalltod eines Bruders bei einem Bootsunfall in Spanien sein Leben und das der gesamten Familie grundlegend geändert, verwies der Verteidiger. Dieser sei jetzt bestrebt, ein rechtstreues, geordnetes Leben zu führen, um den Eltern nicht noch mehr Sorgen zu bereiten.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau sprach von einem „skurrilen Sachverhalt“. Dass er den Griff nach dem Stein abstreite, sei eine reine Schutzbehauptung. Der Angeklagte sei schon mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Die aktuelle Tat passierte unter laufender Bewährung. Weil der Mann ein „hartnäckig rechtsmissachtendes Verhalten“ zeige, könne im vorliegenden Fall nur eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung herauskommen, die sie mit 20 Monaten forderte. Während der Verteidiger noch einmal eine Bewährungsstrafe für vertretbar hielt, blieb das Gericht hart.
20 Monate verhängte Richter Andreas Weiß – ohne Bewährung. Im Moment könne dem Beschuldigten keine günstige Sozialprognose ausgestellt werden. Er habe offensichtlich eine „kurze Zündschnur“ und habe im vorliegenden Fall eine „erhebliche körperliche Aggression“ gezeigt. / hd


