Die zwei Prozesstage im Amtsgericht Gelnhausen waren geprägt von vielen widersprüchlichen Zeugenaussagen und kuriosen Wendungen. Die 30-Jährige hatte zunächst geschildert, dass sie der 38-jährige Linsengerichter mit Fäusten geschlagen, mit einem Schlagring bedroht und dann an den Haaren auf einen Innenhof in der Gelnhäuser Falkengasse gezogen habe. Dort habe sie sich losreißen können und sei auf Socken zu Nachbarn geflüchtet. Letzteres bestätigte sich in diesem Prozess, alles andere blieb im Dunkeln.
Die mutmaßliche Kronzeugin der 30-Jährigen kippte in dem Prozess komplett um, ihre bei der Polizei gemachte Aussage habe sie auf Druck ihrer Freundin ausgeschmückt. Stattdessen berichtete sie in der Verhandlung von einem lauten, aber immer noch normalen Gespräch zwischen dem 38-jährigen Angeklagten und der Gelnhäuserin. Die hatte zuvor zugegeben, einige Woche zuvor seine EC-Karte gestohlen und an ihren Freund weitergegeben zu haben, weswegen der Linsengerichter bei ihr vorstellig wurde. Damit begann der kuriose Teil des Prozesses: Der Mann, der mit dieser EC-Karte an einem Bankautomat in Dietzenbach Geld abhob, stritt bei seiner Zeugenaussage quasi alles ab. Vor allem, dass er nicht mit der 30-Jährigen befreundet gewesen sein will, sorgte im Gerichtssaal für große Verwunderung. Fotos der Überwachungskamera in der Bankfiliale bewiesen aber im Nachhinein zumindest, dass er das Geld abgehoben hatte und somit vermutlich die EC-Karte von der Gelnhäuserin bekommen hatte. Und die glaubte auch zu wissen, warum ihre Freundin im Prozess gegen sie aussagte: Für ihren Stiefvater habe sie für 4.000 Euro „Gras“ in Frankfurt kaufen sollen, der Drogendeal sei allerdings geplatzt und das Geld weg. Und jetzt wolle sie sich dafür an ihr rächen.
Das Schöffengericht wertete die Aussage der 22-jährigen Zeugin aber als glaubwürdig ein, so dass der Versuch der räuberischen Erpressung den beiden Angeklagten nicht nachzuweisen war und sie freigesprochen wurden. Für den Diebstahl wurde der 38-Jährige verwarnt und zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen á 25 Euro und somit 1.750 Euro verurteilt, die er aber nicht zahlen muss, wenn er sich in einer einjährigen Bewährungszeit schadlos hält. Der Linsengerichter, der wie der Mitangeklagte in dem Prozess geschwiegen hatte, dann aber von seiner Verteidigerin nur mit Mühe von einem offenbar geplanten Rundumschlag in seinem letzten Wort bewahrt werden konnte, schüttelte trotz des für ihn letztlich guten Prozessausganges nach der Urteilsverkündung den Kopf und kündigte an, gegen den Diebstahl-Vorwurf in Berufung zu gehen.


