Heute musste er sich dafür vor dem Strafgericht im Amtsgericht Gelnhausen verantworten. Das Urteil: Zehn Monate Freiheitsentzug auf Bewährung, für die beiden Polizisten eine viel zu milde Strafe.
Um 0.55 Uhr wurde die Streifenbesatzung zu einem Firmengebäude in der Straße „Am Spielacker“ gerufen. Dort wartete bereits der Geschäftsführer und Eigentümer vor der Tür, mit dem anschließend das offene und hell erleuchtete Gebäude durchsucht wurde. Eine Bürotür war aufgebrochen, laut Eigentümer fehlten auch einige Unterlagen und Gegenstände. Der Geschäftsführer hatte gleich einen Verdacht: In dem Büro arbeitete bis vor kurzem sein Sohn, auch der Audi, der sein Zögling bislang als Geschäftsfahrzeug zur Verfügung stand, parkte vor der Tür. Allerdings war von dem 40-Jährigen in dieser Nacht bis dahin nichts zu sehen.
Die Polizisten rieten dem Geschäftsführer, den Audi abschleppen zu lassen. Als der Pkw geraden aufgeladen werden sollte und die Polizisten die Einbruchsanzeige aufnahmen, tauchte der Angeklagte plötzlich aus der naheliegenden Feldgemarkung auf. Zunächst entwickelte sich ein heftiges Wortgefecht zwischen Vater und Sohn, der seinem „biologischen Erzeuger“, wie er ihn in der Verhandlung nannte, gedroht haben soll, den Schädel einzuschlagen und ihn umzubringen. Die Polizisten hielten sich nach eigenen Angaben aus dieser Familienstreitigkeit zunächst raus. Der Vater hatte seinen Sohn offenbar kurz zuvor aus dem Unternehmen entlassen und ihm Hausverbot erteilt.
Dann geschah das Unglaubliche: Der Angeklagte schlug dem 42-jährigen Polizisten völlig überraschend mit einer Taschenlampe auf den Kopf und fügte ihm dabei eine zwölf Zentimeter lange Wunde zu. Der Beamte sackte zusammen und fiel unkontrolliert auf den Abschleppwagen, erlitt dabei schmerzhafte Prellungen. Da sich sein Vater schnell in Richtung Firmengebäude entfernte, ging der 40-Jährige danach auf den zweiten Polizisten los. Auch ihn schlug er mit der Taschenlampe, „ich habe ständig das Geräusch vom Einschlag gehört“, sagte sein inzwischen stark blutender Kollege vor Gericht aus. Der 53-Jährige fand zunächst keine Mittel, sich zu wehren, „so viel Aggressivität habe ich in 36 Jahren Berufsjahren noch nie erlebt“, wurde er ebenfalls am Kopf und auch an der Schulter getroffen.
Zu Hilfe kam ihm schließlich der Vater des Angeklagten. Alle drei stürzten gemeinsam in eine Hecke, dort gelang es zunächst, den 40-Jährigen zu überwältigen. Allerdings erwischte der noch eine Hand des Polizisten und biss mit voller Kraft in einen Finger. Erst nach dem Einsatz von Pfefferspray, so sagte es der Fahrer des Abschleppwagens aus, sei es schließlich gelungen, dem Angeklagten Handschellen anzulegen.
Das Strafgericht verurteilte den 40-Jährigen aus Bad Orb, der während der Verhandlung sehr ruhig und berechnend wirkte, wegen gefährlicher Körperverletzung, sprach dem Angeklagten allerdings eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Nicht wegen der bis zu 1,3 Promille, die er in der Tatnacht hatte, sondern wegen einer psychischen Erkrankung, die ihm ein Gutachter attestierte. Demnach seien bei ihm Stimmungsschwankungen möglich, die auch zu einem aggressiven Verhalten wie am 1. November 2010 führen könnten.
Die beiden Polizisten teilten diese Einschätzung nicht: „Er war zur Tatzeit klar bei Verstand und hat massive Eingriffe in unsere Gesundheit vorgenommen. Wir waren traumatisiert, konnten monatelang keinen Schichtdienst machen, hatten Angst in der Dunkelheit. Wir leiden bis heute unter dieser Tat, daher ist das Urteil für mich nicht angemessen“, erklärte das 53-jährige Opfer, der wie auch sein Kollege als Nebenkläger auftrat. Die 500 Euro, die ihm als Schmerzensgeld zugesprochen wurden, konnten ihn genauso wenig trösten wie die 1000 Euro, die sein Streifenkollege vom Angeklagten erhält. Sein Schlusssatz sorgte für bedrückende Minen im Gerichtssaal: „Seit zwei Jahren sind wir nicht mehr dieselben Polizeibeamten.“



