Die wichtigste Frage für das Gericht: War die Frau bei der Tat schuldfähig oder nicht? Der Sachverständige Rüdiger Müller-Isberner kam in seinem psychiatrischen Gutachen zu dem Ergebnis, dass die Angeklagte zumindest vermindert schuldfähig ist und befürwortete eine zeitlich begrenzte Unterbringung in einer Psychiatrie. In diesem Fall müsste sie im Falle einer Verurteilung wegen Mordes anschließend den Rest ihrer Freiheitsstrafe im Gefängnis absitzen.
Am dritten Verhandlungstag stand die Zeugenaussage der Ehefrau des Opfers im Mittelpunkt. „Er wollte alles regeln und sich möglichst schnell von ihr trennen“, fasste sie zusammen, worüber sich beide über WhatsApp ausführlich austauschten. Im Herbst 2013 hätten sie sich getrennt, im Juni 2014 sei sie mit ihrer Tochter von Gelnhausen nach Aachen gezogen. Nachdem der 45-Jährige Ende 2014 mit der Angeklagten die Wohnung in Roth bezogen hatte, habe er ihr bereits Ende Mai 2015 mitgeteilt, dass er lieber wieder mit ihr zusammenleben wolle. „Lass es uns noch mal probieren, hat er gesagt“, habe sie allerdings gefordert, dass er sich zunächst von der 53-Jährigen trenne. Das zog sich offenbar hin, zuletzt tauschten sich die Eheleute in der Nacht vor den tödlichen Messerstichen aus. Die Angeklagte soll von den neuen Plänen ihres Lebensgefährten gewusst und auch deshalb bereits am 15. Dezember 2015 versucht haben, sich mit Tabletten das Leben zu nehmen. Als Auslöser für die Tat am 29. Dezember 2015 vermutet die Staatsanwalt eben jenen Chatverlauf, den sie möglicherweise zuvor gelesen hatte.
Ebenfalls im Zeugenstand am dritten Verhandlungstag: Ein 57-jähriger Mann aus Berlin, der 28 Jahre lang ohne Trauschein an der Seite der Angeklagten lebte und mit ihr einen gemeinsame Sohn hat. „Eifersüchtig? Ich denke ja, aber jede Frau ist eifersüchtig“, sprach er von einer zunächst normalen Beziehung, die am Ende allerdings drunter gelitten habe, dass seine Partnerin von Mobbing an ihren Arbeitsstellen berichtete. „Ohne Tabletten ging bei ihr gar nix mehr“, sei sie deswegen in psychiatrischer Behandlung gewesen, auch von ihren Selbstmordabsichten bereits zu Berliner Zeiten wusste er. „Ich hätte ihr das nicht zugetraut“, sagt er zu den Tatvorwürfen, später ergänzte er: „Kann sein, dass sie schon immer ein bisschen verrückt war“. Und dann gibt er diese Erklärung im Gerichtssaal ab: „Sie ist eine liebenswerte Frau und ich liebe sie noch immer.“
Nur wenige Tage vor der Tat war der 14-jährige Sohn des Toten bei dem Paar in Gelnhausen zu Gast. „Lustig, unterhaltsam, spannend“, beschrieb er einen dortigen Aufenthalt im vergangenen Sommer, im Dezember 2015 sei es nach einem Streit zwischen beiden allerdings „komisch“ gewesen. Dabei soll es um die Trennung, aber auch um Nachbarn gegangen sein. „Mein Vater wollte sich trennen, weil er keine Lust mehr hatte“, wusste auch er davon, dass der 45-Jährige wieder mit seiner zweiten Frau, die nicht seine Mutter ist, zusammenleben wollte. Die Schwester des Opfers hatte das Paar für die Silvesterfeier 2015 eingeladen, dann aber kurzfristig eine Absage erhalten. „Ich habe gedacht, mein Bruder ist in guten Händen“, berichtete sie von einem eifersüchtigen Verhalten der Angeklagten. Außerdem habe sie bei Besuchen den Verdacht gehabt, dass sie unter Depressionen leide. Das Urteil in diesem Prozess wird Anfang September erwartet.


