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Gelnhausen: Sechs Jahre Haft für tödlichen Dolchstoß

Gelnhausen: Sechs Jahre Haft für tödlichen Dolchstoß

Nach der Tötung eines 39-jährigen Gründauers im Oktober 2014 im Gelnhäuser Stadtteil Roth wurde der 44-jährige Täter zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Sein Verteidiger Hans-Jürgen Borowsky hatte zuvor in der Verhandlung vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Hanau erklärt, dass sein Mandant alleine verantwortlich für den Tod des Mannes sei, der in den frühen Morgenstunden schwer verletzt vor der Wohnanschrift des Angeklagten in der Quellenstraße gefunden worden war und wenig später verstarb.

landgerichtAuf der Anklagebank saß auch ein 47-jähriger Frankfurter, den die Staatsanwaltschaft Hanau wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt hatte. Er wurde freigesprochen. Prof. Dr. Ansgar Klimke hat in seinem psychiatrischen Gutachten festgestellt, dass beim 44-jährigen Angeklagten aufgrund des Konsums von Cannabis und Amphetaminen sowie fast drei Promille Alkohol im Blut in der Tatnacht eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen ist.

Der Gelnhäuser wurde am Morgen des 4. Oktobers Vater einer Tochter und das sollte anschließend gefeiert werden. Zunächst in seiner Wohnung in Roth, später auf einem Gartengrundstück in Meerholz, von fünf bis sieben Flaschen Wodka ist die Rede. Bevor die Feier wieder in die Wohnung des Angeklagten in der Quellenstraße in Roth verlagert wurde, soll auch das spätere Opfer dazugekommen sein. Irgendwann nach Mitternacht hörten Anwohner dann viel Lärm und knallende Türen. Ein Nachbar hatte ein Streitgespräch zwischen zwei Männern auf der Straße beobachtet, ohne die Gesichter erkennen zu können.

Das waren laut Aussage des Angeklagten er und der 39-jährige Gründauer. Gestritten worden sei über den Wert der Tatwaffe, ein Dolch mit einer 21 Zentimeter langen Klinge, Holzgriff und einem Hakenkreuz. Vor fünf bis sechs Jahren habe man diesen bei der gemeinsamen Arbeit für ein Umzugsunternehmen gefunden, erklärte ein ansonsten sehr wortkarger 38-jähriger Mann aus Biebergemünd, der mit dem Angeklagten weitläufig verwandt ist. Drei bis vier Wochen zuvor will der Gelnhäuser den Dolch dem Opfer gegeben haben, um ihn schätzen zu lassen. An Details der Tat könne er sich nicht erinnern, nur, dass er im Verlauf eines Gerangels zugestochen und somit die letztlich tödlichen Verletzungen verursacht habe. Anschließend habe er „das Interesse daran verloren“ und sich in seiner Wohnung schlafen gelegt. Um 4 Uhr klingelte dann die Polizei und fand den 44-Jährigen in blutverschmierter Kleidung vor. Auch der Mitangeklagte aus Frankfurt hielt sich zu diesem Zeitpunkt dort auf.

Ob der Angeklagte tatsächlich alleine mit dem Gründauer gestritten hatte oder ob nicht zumindest kurze Zeit nach der Tat weitere Personen in der Quellenstraße in Roth auftauchten, ließ sich in der Verhandlung nicht klären. Gegen 2 Uhr klingelte das Telefon des Schwiegervaters, wer der Anrufer war und was gesprochen wurde – niemand wollte dazu etwas sagen. Der 62-jährige Gelnhäuser, den die Polizei im Verlauf der Tatnacht auch vor dem Haus angetroffen hatte, berief sich vor Gericht allerdings wie die 34-jährige Ehefrau auf das Verwandtschaftsverhältnis zum Angeklagten und das damit gewährleistete Zeugnisverweigerungsrecht.

Fakt ist, dass zehn Tage später ein 28-jähriger Linsengerichter, der an seinem Elternhaus in Roth mit Gartenarbeiten beschäftigt war, die Tatwaffe in einem Müllhaufen unter einem Gebüsch fand. Wenige Meter entfernt von einer Bushaltestelle in der Straße „Am Röther Häuschen“ und zirka 100 Meter weg vom Tatort in Roth. Wie der Dolch dort hingekommen ist, wird ungeklärt bleiben.

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