Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem von Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze und der Nebenklage geforderten Strafmaß von zehn Jahren, folgte allerdings auch nicht Verteidiger Peter Oberländer, der eine komplette Schuldunfähigkeit seiner Mandantin anführte und einen Freispruch geforderte hatte. Richter Dr. Peter Graßmück machte allerdings deutlich, dass das jetzt ausgesprochene Urteil im Ergebnis für die Angeklagte nur einen geringen Unterschied im Vergleich zu einem Freispruch oder einem längeren Strafmaß bedeutet. Die Unterbringung in der Psychiatrie in Haina wäre in jedem Fall erfolgt, dort soll sie – erfahrungsgemäß drei bis vier Jahre lang – therapiert werden. Sollten die Ärzte feststellen, dass sie keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ist, müsste sie anschließend den Rest ihrer Haftstrafe antreten, wobei ihr neben der Zeit in der geschlossenen Einrichtung auch die acht Monate in Untersuchungshaft angerechnet werden. Beantragt sie dann die Entlassung nach zwei Dritteln ihrer Gesamtstrafe, wird sie vermutlich keine Gefängnismauern mehr von innen sehen, sondern in einer betreuten Einrichtung untergebracht. Im Falle eines Freispruchs hätte sich diese Zeit nur geringfügig reduziert, weshalb die Verteidigung vermutlich keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Auch Oberstaatsanwalt Heinze machte nach der Urteilsverkündung klar, dass er die Entscheidung für ausgewogen hält und den Richterspruch akzeptiert.
Die 53-Jährige hatte zwar in dem Prozess geschwiegen, allerdings direkt nach der Tat gegenüber der Polizei und einem Arzt die Tötung ihres Lebensgefährten zugegeben. Demnach hat der 45-Jährige am 29. Dezember 2015 in der gemeinsamen Wohnung im Gelnhäuser Stadtteil Roth im Bett geschlafen, als sie ihm vermutlich zwischen 12 und 14 Uhr zunächst mit einem Messer in den Rücken stach. Der Mann wurde wach, drehte sich um, war allerdings schon zu schwer verletzt, um sich noch wehren zu können. Die Angeklagte stach weitere acht oder neun Mal zu, blutüberströmt und bereits tot fand ihn gegen 16 Uhr ein Nachbar in der Wohnung, der zunächst den Sohn der Angeklagten auf der Straße angetroffen hatte. Ihn hatte die 53-Jährige zuvor in seinem Zimmer eingeschlossen, deshalb war er am Nachmittag aus einem Fenster gesprungen.
Nach den tödlichen Messerstichen versuchte sich die Angeklagte offenbar selbst umzubringen und fügte sich lebensbedrohliche Messerstiche am Oberkörper in den Bereichen von Lunge und Magen zu. In der Uniklinik in Frankfurt wurde sie notoperiert, bei ihrer ersten Vernehmung erklärte sie noch dort: „Ich habe (…) umgebracht, ich wollte mit ihm gemeinsam sterben.“ Zuvor soll es einen Streit gegeben und das Opfer der Angeklagten und ihrem Sohn gedroht haben, beide aus der Wohnung zu schmeißen. Der 45-Jährige hatte bereits seit Monaten wieder Kontakt zu seiner Ehefrau aufgenommen und wollte anscheinend wieder mit ihr zusammenleben. Die Angeklagte soll einen Chatverlauf beim Nachrichtendienst „WhatsApp“ zwischen beiden gelesen und sich danach zu der Tat entschlossen haben. Die Angeklagte, die erst 2014 von Berlin nach Gelnhausen zog, hatte er im Internet kennengelernt. In der Beziehung kriselte es aber offenbar bereits seit Sommer 2015 gekriselt, die 53-Jährige hatte die sich anbahnende Trennung aber wohl nicht akzeptieren wollen.


