"In den zurückliegenden Tagen wurden Gespräche mit den Stadtwerken Hanau geführt. In der Informationsveranstaltung ist von der Geschäftsführerin der Stadtwerke Hanau Bereitschaft geäußert worden, Synergien in Bezug auf die Fernwärmeversorgung für Großkrotzenburg zu prüfen. Der Geschäftsführer der Gemeindewerke wird hier entsprechende Prüfungen vornehmen. Dieses Ergebnis wird in den zuständigen Gremien beraten. Die Bürgerinnen und Bürger werden schnellstmöglich über Ergebnisse informiert", heißt es aus dem Rathaus.
2. Die Planungen für die eigene Erzeugungsanlage seien weit fortgeschritten, Verträge unterschrieben und der Bau laufe bereits: "Gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Gemeindewerke werden die zuständigen Gremien mit den Vertragspartnern klären wie die geplante eigene Erzeugungsanlage kostenmäßig optimiert werden kann und wie die weiteren Schritte aussehen. In den vergangenen Tagen ist bekannt geworden, dass eine Fernwärmeauskopplung aus dem Kohleblock entgegen anders lautender Aussagen nun doch möglich ist. Es soll mit Uniper geklärt werden, ob und wann eine Auskopplung aus dem Kohleblock des Kraftwerks Staudinger wieder möglich ist. Dies könnte nach Aussage des Bundesministeriums an den Tagen, an denen der Kohleblock in Betrieb ist, grundsätzlich in Betracht kommen. Beim Main-Kinzig-Kreis wird sich erkundigt, weshalb die dort in Erfahrung gebrachten Informationen nicht weitergegeben worden sind."
Am 18.12.2024 um 19:00 Uhr findet im Limes-Forum (Bürgerhaus) eine zweite Informationsveranstaltung der Gemeindewerke für die Kundinnen und Kunden statt, die bei der ersten Informationsveranstaltung keinen Platz erhalten haben. "Es wird hier um die gleichen Inhalte gehen. Sie können die Informationen und die Präsentation aus der Informationsveranstaltung auch auf der Seite der Gemeindewerke einsehen", heißt es abschließend aus dem Rathaus.




Darüber hinaus teilen Sie mit, dass Sie -wie viele Ihrer Nachbarn auch – eine 50%ige Reduzierung der Anschlussleistung von zurzeit wohl 15 KW auf 7,5KW verlangt haben und gemäß dem neuen Preisblatt 1.275 €/J sparen. Das ist ein Irrglaube, Sie sparen lediglich 868,70 €, da gemäß den Bedingungen der Gemeindewerke der Mindestanschlusswert 10 KW beträgt. Sie können die Anschlussleistung zwar jederzeit gerne auf unter 10 KW per Antrag ändern lassen, freuen wird dies allerdings nur die Gemeindewerke, da sie dann grundsätzlich weniger Leistung bereithalten und von Uniper abrufen muss!
Aber auch Ihr Hinweis auf die Verfahrensweise bei den Stadtwerken Hanau ist irreführend, dort wird nämlich grundsätzlich nach installierter Anschlussleistung abgerechnet!
Also nochmals Vorsicht mit der Aufforderung Ihren Schritt ungeprüft nachzumachen!
Ihre Ansicht ist falsch, dass die Gemeindewerke auch dann mit 10Kw abrechnen (dürfen), wenn ich weniger als 10Kw Grundleistung verlange. Entscheidend ist nicht, was die Gemeindewerke wollen oder in ihren Preisblättern stehen haben, sondern das, worauf der Kunde nach § 3 AVBFernwärmeV Anspruch hat. Das muss der Lieferant dann abrechnen - übrigens egal ob er mehr zur Verfügung stellt oder nicht weniger als 15 oder 10Kw zur Verfügung stellen kann. Glauben Sie mir in diesem Fall, ich spare 1.300 Euro bei der Reduzierung auf 7,5 Kw. Ich folge Ihrem technischen Sachverstand, in rechtlichen Fragen folge ich meinem eigenen Sachverstand.
Warum die Gemeindewerke mindestens 10 Kw berechnen, hat Herr Müller öffentlich klar kommuniziert: Weil die Gemeindewerke es wirtschaftlich benötigen. Entscheidend ist aber nicht, was der Energielieferant wirtschaftlich benötigt sondern das, was der Endverbraucher tatsächlich benötigt und umgesetzt haben will. Genau deswegen gibt es den § 3 AVBFernwärmeV, geschützt werden soll der Kunde vor unlauterem Geschäftsgebahren, wie es hier in der Gemeinde evtl. der Fall zu sein scheint.
Im Übrigen befinden sich die Gemeindewerke hier in guter Gemeinschaft u. a. mit Mainova Mindestleistungspreis = 15 KW und Stadtwerke Marburg Mindestleistungspreis = 6 kW um nur mal zwei
Energieversorgungsunternehmen zu nennen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Mainova und SWM hier rechtswidrige Abrechnungen vornehmen, zumal gerade Mainova schon vom Bundeskartellamt geprüft und auch abgemahnt wurde.
Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Die einseitig festgesetzte Mindestleistung dürfte im Übrigen bereits nach den Regelungen zum Verbraucherschutz der §§ 305 ff. BGB unwirksam sein.
Irgendjemand wird es sicher auf eine gerichtliche Überprüfung ankommen lassen, und dann wird man sehen, ob die Gemeindewerke hier redlich und sauber vorgegangen sind und weiter vorgehen.
Es bleibt spannend…