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Verbot von offenem Feuer und Regelung zur Nutzung von Gasgrills

Verbot von offenem Feuer und Regelung zur Nutzung von Gasgrills

Aus gegebenem Anlass weist die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Großkrotzenburg darauf hin, dass offenes Feuer (Lagerfeuer, Feuertonnen, Holz- und Kohlegrills) auf öffentlichen Wald- und Wiesenflächen aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der derzeit bestehenden akuten Brandgefahr (Waldbrandstufe 4 von 5) bis auf Weiteres strengstens verboten ist.

Es wird auf folgende, ab sofort geltende Regelungen für alle öffentlichen Wald- und Wiesenflächen im Gemeindegebiet hingewiesen:

"Anhaltende Hitze und hohe Trockenheit haben die Flächenbrand- und Waldbrandgefahr erheblich ansteigen lassen. Somit ist es erforderlich, strikte Maßnahmen zur Brandverhütung zu treffen. Dies hat zur Folge, dass bis auf Weiteres keine Genehmigungen für jegliche Arten von offenem Feuer auf öffentlichen Wald- und Wiesenflächen erteilt werden.

Dies gilt auch für ausgewiesene gemeindliche Grill- und Aufenthaltsflächen im Außenbereich.

Die Maßnahme erfolgt zum Schutz der Bevölkerung, der Umwelt sowie öffentlicher und privater Sachwerte und basiert auf den geltenden brandschutz- und ordnungsrechtlichen Vorschriften.

Verboten sind insbesondere:

  • Lagerfeuer
  • Feuerschalen und Feuerkörbe
  • Holzkohlegrills
  • offene Grillstellen
  • das Verbrennen von Gartenabfällen
  • Fackeln
  • Kerzen und sonstige offene Flammen im Außenbereich

Das Verbot gilt auf sämtlichen öffentlichen Wald- und Wiesenflächen im gesamten Gemeindegebiet.

Das Grillen mit Gasgrills bleibt weiterhin erlaubt, sofern folgende Sicherheitsvorgaben strikt eingehalten werden:

  • Verwendung ausschließlich technisch einwandfreier Geräte
  • Einhaltung sämtlicher Herstellervorgaben
  • ständige Beaufsichtigung während des Betriebs
  • Nutzung nur geschlossener Gasgrills, bei denen keine offene Flamme nach außen austritt
  • Bereithaltung geeigneter Löschmittel (z. B. Wasser oder Feuerlöscher)

Bei starkem Wind oder sonstigen gefahrerhöhenden Wetterlagen ist auch der Betrieb von Gasgrills unverzüglich einzustellen. Sobald die Witterung es zulässt, wird das Verbot aufgehoben. Hierüber wird die Öffentlichkeit zeitnah informiert. Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung."

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