Am 16. Juli 2011 ging dann aber etwas schief: Der Angeklagte lief mit exakt 2034,40 Euro los und kam nach dem kurzen Weg durchs Möbelhaus mit 1.000 Euro weniger an…
Der Gang des Geldes am 16. Juli 2011 ließ sich nach der Zeugenaussage des Verkaufsleiters gut nachvollziehen. So verpackt eine Angestellte den Betrag zunächst in eine Sicherheitstasche (Safebag), diese wiederum kommt in eine Geldbombe, die verplombt wird und dann von einem Mitarbeiter der Sicherheitsfirma zur Hauptkasse gebracht und dort komplett in einen extra dafür vorgesehenen Einzahlungsautomaten gesteckt wird. Mit Bargeld kommt somit niemand mehr in Berührung. Umso erstaunter waren alle Beteiligten, als plötzlich die Meldung kam, dass nur 1034,40 Euro angekommen waren, obwohl genau 1.000 Euro mehr losgeschickt wurden.
Schnell fiel der Verdacht auf den Büdinger, der allerdings bis zur Verhandlung den Tatvorwurf abstritt. Und auch im Gerichtssaal sagte er zunächst aus, dass er mit dem Vorfall nichts zu tun habe. Nach der Aussage des Verkaufsleiters wies Richterin Petra Ockert den Angeklagten allerdings ausdrücklich darauf hin, dass die Beweislage erdrückend ist und ein Leugnen letztlich keinen Sinn mehr macht. Mit Erfolg: „Ja, es stimmt, ich habe Mist gebaut“, war dem 52-Jährigen die Erleichterung anzusehen, nach dem er diese Worte ausgesprochen hatte.
Demnach war er im Sommer 2011 in finanzielle Schwierigkeiten geraten und wollte mit den 1.000 Euro eine Autoreparatur bezahlen. Um an das Geld zu kommen, öffnete er Geldbombe und Sicherheitstasche, nahm sich den Betrag raus und füllte den Rest dann in neue Behälter, die er dann vorschriftsmäßig verplombte. Die Unterschriften auf dem zugehörigen Protokoll fälschte er und hoffte, dass der Schwindel so nicht aufliegt. Schrift-Gutachter stellten allerdings fest, dass auf diesem Übergabeprotokoll nur seine Unterschrift echt ist, somit kam eigentlich auch nur er als Täter in Frage.
Direkt nach dem Vorfall wurde er bereits von der Sicherheitsfirma entlassen, die offenbar keine Probleme hatte, jemanden mit 22 Vorstrafen für einen derartigen Geldtransport einzusetzen. „Das sieht man ja schon an meinen Tätowierungen, dass ich kein Waisenknabe bin“, seien dies aber fast alles Jugendsünden gewesen. Zuletzt musste er sich wegen einer in 2005 begangenen Steuerhinterziehung verantworten, die dazugehörige Bewährung ist gerade rechtzeitig vor der jetzt angeklagten Tat im April 2011 abgelaufen. „Ich bin froh, dass es jetzt endlich raus ist und werde bestimmt nichts mehr machen“, versprach er Richterin Ockert, die schließlich dem beantragten Strafmaß der Staatsanwältin folgte. Die sechsmonatige Freiheitsstrafe wird für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss er 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.



