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„Metal-Gründau“: Gericht verurteilt Organisatorin

„Metal-Gründau“: Gericht verurteilt Organisatorin

Wegen Beleidigung von zwei Polizisten im September 2012 beim Heavy-Metal-Festival „Metal-Gründau“ im Gründauer Ortsteil Mittel-Gründau hatte das Amtsgericht Gelnhausen gegen die Organisatorin einen Strafbefehl in Höhe von 1.875 Euro erlassen. Dagegen legte die 54-Jährige Widerspruch ein, weshalb sich jetzt alle Beteiligten zu einer Verhandlung im Gerichtssaal trafen.

Harth & Schneider

Am Sachverhalt änderte sich allerdings nichts: Die beiden Polizisten blieben bei ihren Aussagen, die Angeklagte bestritt die Beleidigungen, dennoch wurde ihre Strafe letztlich um die Hälfte reduziert. Beendet dürfte die juristische Auseinandersetzung damit allerdings nicht sein: Der Antrag des Verteidigers Thorsten Peppel, zirka zehn Besucher und Helfer des Festivals als Zeugen zu laden, wurde vom Gericht abgelehnt; in einer Verhandlungspause hatte er zuvor bereits angekündigt, bei einer Verurteilung seiner Mandantin in die Berufung zu gehen.

Über das, was am 15. September auf dem Gelände hinter dem Sportplatz in Mittel-Gründau passiert ist, herrscht nur in wenigen Punkten Einigkeit. Fakt ist, dass die Polizei dreimal auf dem Festival vor Ort war. Die beiden Polizisten behaupteten, von der Organisatorin massiv mit Wörtern aus dem kompletten Schimpfwörter-Katalog beleidigt worden zu sein, die 54-Jährige will lediglich gesagt haben: „Unsere Freunde sind da, begrüßen wir sie.“

Wie diese Begrüßung aussah, schilderte einer der Beamten, die in der Verhandlung auch als Nebenkläger auftraten, detailliert: Um 23 Uhr sei er mit seinem Kollegen erstmals auf das Gelände gekommen, nach dem sich Anwohner bei der Polizei über die lautstarke Musik beschwert hätten. Zu diesem Zeitpunkt sei alles noch einigermaßen freundlich abgelaufen, lediglich zwei unterschiedliche Genehmigungen sorgten für Verwirrung. Laut einem der Polizei vorliegenden Dokument war die Live-Musik auf der Veranstaltung bis 22 Uhr genehmigt, die Organisatoren legten ein Schreiben vor, auf dem 23 Uhr stand. Allerdings war bis eine Stunde vor Mitternacht nur noch der Getränkeausschank erlaubt und nicht die Live-Musik, das bestätigte die Gemeindeverwaltung bereits direkt nach dem Vorfall.

Laut Aussage des Polizisten haben man sich darauf verständigt, die Musik noch zirka 30 Minuten spielen zu lassen, da es zu Verzögerungen im Programm gekommen sei. Gegen 0.15 Uhr haben beide Beamten dann erneut das Festivalgelände betreten, wo sie bereits die starke angetrunkene Angeklagte, so die Aussage eines Beamten, erwartet habe. „Es gab weitere Beschwerden von Anrufern, daher haben wir versucht, den Hauptschalter zu ziehen und die Musik abzuschalten“, erklärte ein Polizist. Auf dem Weg ins Zelt soll die Organisatorin beide massiv beschimpft und beleidigt haben, als einer der Beamten auf der Bühne die restlichen Besucher zum Heimgehen auffordern wollte, soll ihm die 54-Jährige das Mikrofon aus der Hand gerissen und gegen seine Brust geschlagen haben.

Da die beiden Polizisten um ihre Sicherheit fürchteten, zogen sie sich zunächst zurück, eine Stunde später kamen dann acht Streifenwagen aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet nach Mittel-Gründau und lösten das Festival auf. Dabei wurde ein Beamter von einer Bierflasche im Gesicht getroffen, worauf hin die Polizei Pfefferspray und Diensthunde einsetzte. Mehrere Besucher wurden verletzt, der Polizist musste ins Krankenhaus gebracht werden. Das Ordnungsamt der Gemeinde Gründau wollte die Veranstaltung danach eigentlich abbrechen, beschränkte sich aber darauf, der Organisatorin einen Platzverweis zu erteilen.

Die 54-Jährige tauchte danach tagelang ab und erst jetzt vor Gericht wieder öffentlich auf. „Ich war nicht voll“, beschreibt sie ihren Zustand an dem Abend als „beschwipst“. Laut Aussage ihres Verteidigers habe es ein Wortgefecht gegeben, das engagiert, aber nicht beleidigend geführt worden sei. „Auf meinem Shirt steht Polizei und nicht Bäckerei“, soll einer der Polizisten bei seinem zweiten „Festival-Besuch“ kurz nach Mitternacht gesagt haben, was dieser vor Gericht auch nicht bestritt. Als um 1.15 Uhr das Großaufgebot der Polizei angerückt sei, habe keine Band und keine Musik mehr gespielt, „die Veranstaltung war beendet“, so Verteidiger Thorsten Peppel, der mehrere Widersprüche in den Aussagen der beiden Beamten sah und einen Freispruch für seine Mandantin forderte.

Das Gericht folgte dem allerdings nicht: Der Strafbefehl wurde auf 600 Euro reduziert, zusätzlich muss die Angeklagte den beiden Polizisten jeweils 150 Euro als eine Art Schmerzensgeld für die Beleidigungen zahlen. Richterin Petra Ockert: „Ich kann keinen Grund erkennen, warum die beiden Beamten die Unwahrheit sagen sollten. Und es kann nicht sein, dass sich jemand in seinem Amt beleidigen lassen muss.“

 

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