„Ich bin nicht stolz darauf“, saß der Täter jetzt kleinlaut auf der Anklagebank im Amtsgericht Gelnhausen vor Strafrichter Dr. Wolfgang Ott und wartete auf sein Urteil.
Der tote Hund lag am 29. Juni 2013 im Flur des Wohnhauses, offenbar geriet das Paar, das zwei gemeinsame Kinder hat, darüber in Streit. Bei dem Gründauer wurden später zudem noch 1,4 Promille festgestellt. Seine Lebensgefährtin war da schon im Krankenhaus. Prellungen, ein geschwollenes Gesicht und zahlreiche blauen Flecken wurden diagnostiziert und bildlich festgehalten.
Der 37-Jährige hatte sie zunächst eine fünfstufige Steintreppe heruntergestoßen, danach mit der flachen Hand und der Faust ins Gesicht geschlagen und anschließend ihren Kopf mehrfach mit beiden Händen auf einen PVC-Boden gehämmert. „Du Fotze, ich mach dich fertig, auch wenn ich dafür in den Knast gehe“, folgten neben dieser Beleidigung noch weitere Ohrfeigen, bis es die Frau endlich schaffte, Hilfe zu alarmieren. Bereits 2010 war er handgreiflich gegenüber der Mutter seiner Kinder geworden, damals wurde das Verfahren allerdings wegen geringer Schuld eingestellt.
Diesmal wurde er verurteilt: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung muss er eine Geldstrafe in Höhe von 3150 Euro zahlen. Strafrichter Dr. Wolfgang Ott würdigte zwar die geständige Einlassung des nicht vorbestraften Gründauers, wies aber auch auf die brutale und rohe Vorgehensweise für einen Ersttäter hin. Für den 37-Jährigen ging es in dem Prozess um einiges: Erst ist als Frachtabfertiger am Frankfurter Flughafen angestellt und wäre dort bei einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe durchs Sicherheitsraster gefallen. „Ich rechne dann mit meiner Entlassung“, war er sich dieser Gefahr durchaus bewusst. Das bleibt ihm erspart, das Urteil ist rechtskräftig.


