TPL_VORSPRUNG_SKIP_NAV
Keiler Bier

Prozessauftakt: Marokkaner soll Restaurant, Spielhallen und Bordell überfallen haben

Prozessauftakt: Marokkaner soll Restaurant, Spielhallen und Bordell überfallen haben

Wegen vier bewaffneten Raubüberfällen in Hanau muss sich ein Mann im Landgericht Hanau verantworten. Der Prozess vor der 7. Großen Strafkammer beginnt am Dienstag, 5. November, um 9 Uhr in Saal A 112. Fortsetzungstermine sind für 13.11.2024, 09:00 Uhr; 19.11.2024, 13:30 Uhr; 26.11.2024, 14:00 Uhr; 04.12.2024, 09:00 Uhr und 06.12.2024, 09:00 Uhr, anberaumt. Die Staatsanwaltschaft Hanau hat Anklage wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Hanau News

Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Jahr 2002 in Frankfurt am Main geborenen und heute 22-jährigen in Haft befindlichen Angeklagten marokkanischer Staatsangehörigkeit mit ihrer Anklageschrift vor, in der Zeit vom 09.12.2023 bis 09.01.2024 in Hanau Raubüberfälle auf ein Restaurant, zwei Spielhallen und ein Bordell verübt zu haben.

Bei dem Überfall auf das Restaurant soll der Angeklagte eine Schusswaffe auf einen der Geschädigten gerichtet und diesen sowie einen weiteren anwesenden Mitarbeiter durch Verbringen auf den Boden bzw. einen Schlag mit der Schusswaffe gegen den Hinterkopf verletzt haben, um Bargeld in Höhe von ca. 150 € zu erbeuten. Bei einem Überfall auf eine Spielhalle soll der Angeklagte die Geschädigte zu Boden gestoßen, an den Haaren gerissen und – aufgrund eines Fluchtversuchs der Geschädigten – deren Kopf auf den Boden aufgeschlagen und sie hinter sich hergezerrt haben. Die Geschädigte soll dadurch u.a. ein Schädelhirntrauma und eine Gehirnerschütterung erlitten, der Angeklagte gleichwohl kein Bargeld erlangt haben.

Auch im Rahmen des Überfalls auf eine weitere Spielhalle soll der Angeklagte Gewalt gegen einen Mitarbeiter angewandt, diesen geschlagen und getreten, sowie mit einer Schusswaffe bedroht haben, um Bargeld in Höhe von 2.200 € zu erlangen.

Schließlich soll der Angeklagte ausweislich der Anklageschrift gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter maskiert ein Bordell betreten und zwei dortigen Geschädigten Reizgas ins Gesicht gesprüht haben, um an stehlenswerte Gegenstände zu gelangen; allerdings soll kein Geld greifbar gewesen sein, so dass der Angeklagte und sein Mittäter ohne Beute geflüchtet sein sollen.

Artikel teilen: Teilen Tweeten Teilen
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de

Kommentare

0
Opa24
1 jahr vor
Erst wenn der erste seine Zahnbürste einpackt und für die nächsten zwanzig Jahre in den Knast einzieht werden andere sich genau überlegen, ob sie solche Taten überhaupt begehen sollten, ich nehme an durch den Überfall auf das Bordell hat der Freak jetzt sowieso ein anderes großes Problem, herzlichen Glückwunsch zu soviel Dummheit.
Gefällt mir 7 Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Kommentar melden
1
Ur-Stephan
1 jahr vor
Im Knast geht es den Personen doch immer noch zu gut, und wenn es irgendwann zu viele werden, bekommen sie die Begnadigung.

Die ersten Länder fangen schon an, und lassen Straftäter frei, weil die Gefängnisse voll sind.

Eine gewisse Klientel in Deutschland wird immer mit Samthandschuhen angefasst.
Gefällt mir 4 Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Kommentar melden
1
D.A.
1 jahr vor
Drei Überfälle und keine 3000€ ! Er ist jetzt bestimmt nicht die hellste Kerze Marokkanischer Abstammung.Was soll da ein Schädelhirn Trauma noch zerstören?
Gefällt mir 6 Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Kommentar melden
1
Schlumbumbel
1 jahr vor
Da hat ja die Integration bei den Eltern schon super funktioniert. Ich bin für ein Straflager in einem Steinbruch und in Gefängniskleidung Straßen und Parks sauber machen.
Gefällt mir 11 Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Kommentar melden
1
HüterdesLichts
1 jahr vor
Wie jetzt, in Frankfurt geborener Marokaner oder marokanischstämmiger Frankfurter?
Oder doch nur ein bemitleidenswertes Würstchen Aus Marokko?
Ich denke nach einem Schädelhirntrauma würde es dem Kollegen auch wieder besser gehen und er könnte sich wieder bestens eingliedern.
Gefällt mir 11 Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Kommentar melden
1
Anja Hauser
1 jahr vor
zitiere HüterdesLichts:
Wie jetzt, in Frankfurt geborener Marokaner oder marokanischstämmiger Frankfurter?
Oder doch nur ein bemitleidenswertes Würstchen Aus Marokko?
Ich denke nach einem Schädelhirntrauma würde es dem Kollegen auch wieder besser gehen und er könnte sich wieder bestens eingliedern.



"Eingliedern" bekommt bei einem Bordellüberfall eine besondere Note.
Gefällt mir 13 Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Kommentar melden
Zeig dein Herz und spendiere der Redaktion einen Kaffee! Jede Unterstützung hilft uns, weiterhin unabhängig aus der Region zu berichten.
☕ Kaffee spendieren
MKK-Jobs