Die Veranstaltung fand am Donnerstag, 13. März 2014 um 18.00 Uhr im Saal der Vereinsgaststätte „Zum Deutschen Haus“ statt. Der Vorsitzende Helmut Müller hat in der Informationsreihe „Pflegefall, was nun!?“ über den Themenkomplex „Pflege und Pflegebedürftigkeit“ referiert.
„Gebrechlichkeit im vorangeschrittenen Alter oder ein plötzliches Ereignis wie ein Schlaganfall oder eine schwere Erkrankung bewirken, dass ein Mensch plötzlich sein Leben nicht mehr selber „Meistern“ kann und er auf Hilfe angewiesen ist. Dann übernehmen meistens Angehörige die häusliche Pflege, damit der Betroffene solange wie möglich in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann. Für diese Tätigkeit stehen laut Pflegeversicherung Sachleistungen oder Pflegegeld oder eine Kombination aus beiden bereit. Darüber hinaus können Auszahlungen durch eine private Pflegezusatzversicherung erfolgen“, so der Vorsitzende zu Beginn seines Vortrages über „Pflege und Pflegebedürftigkeit.
Die Pflegeversicherungen treten erst ein, wenn eine Pflegestufe bescheinigt wurde. Dazu muss man zunächst bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. Die Leistungen werden ab Antragsmonat gewährt. Nach der Antragstellung kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherungen zu einem vorher angemeldeten Besuch ins Haus. Dieser prüft, in weichem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. „Und hier gilt es sich bereits im Vorfeld gut vorzubereiten“, betont Helmut Müller und weiter: „Das Führen eines Pflegetagebuches, etwa zwei Wochen vor dem Besuch, zeigt welche Unterstützung tags oder auch nachts benötigt wird. Dabei geht man nach einer Art Checkliste vor. Alle aufgeführten Pflegeleistungen haben einen bestimmten, festgelegten Zeitfaktor. Für den Gutachter muss nachvollziehbar sein, warum und in welcher Form der Pflegebedürftige Hilfe braucht. Dazu sind erst einmal körperliche oder geistige Einschränkungen zu nennen, die das tägliche Leben erschweren. Wenn die räumlichen Verhältnisse eine Pflege behindern oder einschränken, sollte das auch aufgeführt werden.“
Beim Ortstermin sind sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige oder Freunde, die als Pflegelaien handeln, oftmals angespannt und aufgeregt. Dann wird manche Hilfeleistung vergessen oder auch falsch eingeschätzt. So kann es passieren, dass wegen. solcher Momentaufnahmen keine Pflegestufe oder keine Höherstufung zustande kommt, obwohl die objektiven Gegebenheiten dafür vorhanden sind.
Deshalb gilt: Gleich, ob gesetzlich oder privat versichert – wenn es erforderlich wird, Pflegebedürftigkeit nachzuweisen, empfiehlt es .sich, sich von seiner Kasse ein Pflegetagebuch-Vordruck schicken und sich beraten zu lassen, wie er auszufüllen ist. Erreichbar sind die Pflegeberater über den Pflegestützpunkt. Im Pflegestützpunkt des Main-Kinzig Kreises in Gelnhausen in der Hailerer Straße 24 haben die die Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig Kreises einen kompetenten Ansprechpartner. Der Pflegestützpunkt hilft bei allen Fragen rund um das Thema Pflege. Er berät pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung sowie Menschen, die von Behinderung und Pflege bedroht sind. Er berät trägerneutral und kostenlos. Er informiert unabhängig und verbraucherorientiert. Der VdK Kreisverband Gelnhausen arbeitet eng mit dem Pflegestützpunkt zusammen. Im Internet ist der Pflegestützpunkt unter www.pflegestuetzpunkt.mkk.de zu erreichen.
Für weitere Auskünfte bzw. Informationen über die Arbeit des Ortsverbandes steht der Vorsitzende unter Telefon: 0 60 55 - 21 62, Telefax: 0 60 55 – 9 12 16 15 und Mobil: 0170 5 72 62 77 oder unter E-Mail: helmut.mueller@vdk.de zur Verfügung.
Foto (von links): Der Vorsitzende Helmut Müller, den stellv. Kassenführer Jürgen Scharf und den stellv. Vorsitzenden Willi Beck.




