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Geringe Strafe für Unfall: Hat Polizei falsch gehandelt?

Geringe Strafe für Unfall: Hat Polizei falsch gehandelt?

Zumindest für den juristischen Laien schien der Fall schnell aufgeklärt: Vor dem Amtsgericht Gelnhausen musste sich am Dienstag ein 39-jähriger Wächtersbacher verantworten, weil er am 14. Oktober 2011 unter erheblichem Alkoholeinfluss das kleine Willkommenshäuschen am Ortseingang von Hasselroth-Niedermittlau umgefahren und sich anschließend aus dem Staub gemacht haben soll.

Morgenpost

Allerdings wurde das Verfahren überraschenderweise gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro vorläufig eingestellt. Grund: Die Polizei soll den Angeklagten nicht vorschriftsmäßig belehrt haben.

Gegen 19.15 Uhr waren an besagtem 14. Oktober 2011 zunächst quietschende Reifen und dann ein lauter Knall zu hören. So sagte es eine Zeugin aus, die ganz in der Nähe der Ortseinfahrt von Niedermittlau wohnt. Wie sich später herausstellte, war ein Pkw – wohl aus Richtung Meerholz kommend - in das kleine, aber relativ stabil gebaute Häuschen geknallt, dass die Besucher der Ortschaft mit dem Spruch „Willkommen“ begrüßt. Wenig später fuhr ein Zeuge mit seinem Pkw an der Unfallstelle vorbei und sah einen großen Stein auf der Straße liegen. Zusammen mit einer Passantin entdeckte er dann das zerstörte Häuschen und informierte die Polizei. Der Unfallverursacher hatte sich aus dem Staub gemacht.

Bis die Polizei kam, dauerte es fast eine Stunde und in dieser Zeit machten sich die Zeugen bereits auf Tätersuche. Das Unglücksauto hatte den Aufprall nämlich nicht schadlos überstanden und verlor Kühlflüssigkeit, die inzwischen von der Feuerwehr aufgenommen wurde. Und dieser Spur folgten zunächst der Zeuge und später auch die Anwohnerin, die den Knall gehört hatte. Beide wurden zur zirka 600 Metern entfernten Wohnung des Angeklagten geführt, der zu diesem Zeitpunkt noch in Niedermittlau wohnte.

Als dann auch die Polizei der Spur nachfuhr und ebenfalls beim Angeklagten landete, schien der Fall geklärt. Zumal sein stark beschädigtes Fahrzeug mit noch warmer Motorhaube im Hof stand. Wo sich der 39-Jährige aufhielt, fand die Polizei auch schnell heraus. Nach übereinstimmender Aussage der Polizistin und ihres Kollegen wurden sie von der Ehefrau des Angeklagten bereits mit den Worten „Oh je, hat er schon wieder Scheiße gebaut?“ an der Haustür begrüßt und direkt zum Schlafzimmer geführt. Dort lag der Angeklagte schlafend im Bett.

Auf den Weckruf der Polizisten reagierte der Angeklagte mit Schlägen und Tritten, in Handfesseln wurde er schließlich auf die Polizeistation Gelnhausen gebracht. Bei einer Blutuntersuchung wurden 1,5 Promille bei ihm festgestellt. Auf der Wache war der türkische Staatsangehörige laut Aussage der beiden Polizisten wieder wesentlich friedlicher, habe sich sogar schon Gedanken gemacht, was jetzt wohl mit seinem Führerschein werde. Der wurde damals gleich von der Polizei einkassiert.

Jetzt wird er ihn ganz schnell wiederbekommen und mit 1000 Euro ist die Strafe für ein derartiges Vergehen auch relativ gering. Sein Verteidiger hatte beantragt, die Aussagen der Polizisten nicht zu verwerten. Obwohl beide übereinstimmend aussagten, dass sie den Angeklagten mehrfach belehrt hatten, fehlte offensichtlich der Zusatz, dass der Verdächtige das Recht habe, einen Anwalt hinzu zu ziehen. Außerdem hätte der Angeklagte als türkischer Staatsangehöriger gesondert belehrt werden müssen. „Ich lasse mich nicht treten oder schlagen“, entgegnete die Polizistin der Frage des Verteidigers, ob sie den Angeklagten vor dem Anlegen der Handfesseln auch brav belehrt habe. Die Belehrung sei – wie wohl in solchen Fällen üblich - nach der Festnahme zunächst im Streifenwagen und anschließend auf der Wache erfolgt.

Das Gericht folgte allerdings den rechtlichen Einwänden der Verteidigung und stellte zunächst das Verfahren wegen der Trunkenheitsfahrt ein. Somit blieb noch die Fahrerflucht übrig. Aber auch die Verfolgung dieses Vergehens wurde vorläufig eingestellt und hat sich endgültig erledigt, wenn der 39-Jährige 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, in diesem Fall die Gelnhäuser Tafel, zahlt. Dafür hat er nun sechs Monate Zeit.

Sinnbildlich die Situation nach der Verhandlung: „Diesen beiden da müssen Sie danken“, sagte der Verteidiger zu seinem Mandanten beim Verlassen des Gerichtsgebäudes und zeigte auf die Polizistin und ihren Kollegen, die sich dort noch unterhielten.

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