Durch die Würfe gingen an insgesamt drei Autos mehrere Scheiben zu Bruch. Zudem sollen die Kinder im Innenraum eines Fahrzeugs den Scheibenwischhebel herausgerissen haben, bevor sie vom Gelände flüchteten.
Alarmierte Polizeistreifen konnten die drei Minderjährigen kurze Zeit später antreffen und ihre Personalien feststellen. Da die Kinder noch nicht strafmündig sind, drohen ihnen keine strafrechtlichen Konsequenzen. Allerdings könnten auf die Eltern zivilrechtliche Schadensersatzforderungen zukommen.


