Voraussetzungen für die Stimmabgabe ist der Eintrag ins Wählerverzeichnis. In dieses Verzeichnis werden alle Personen eingetragen, die die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllen und am 1. Februar 2026 mit Hauptwohnsitz in Maintal gemeldet sind. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält in der Regel automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post. Diese werden bis Ende Februar verschickt.
Ist die Neuanmeldung in Maintal nach dem 1. Februar 2026 erfolgt, ist es nicht automatisch möglich, in Maintal wählen zu gehen. Dann gilt für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung: Bei einem Einzugsdatum nach diesem Stichtag ist eine Stimmabgabe nicht möglich. Ist der Einzug vor dem 1. Februar 2026 erfolgt, ist eine Kontaktaufnahme zum Wahlamt bis 22. Februar 2026 erforderlich, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.
Für die Wahl des Kreistags gilt: Wer nach dem 1. Februar 2026 aus einer Kommune im Main-Kinzig-Kreis nach Maintal zieht, kann bis 22. Februar 2026 einen Antrag stellen, um bereits in Maintal wählen zu gehen, oder nutzt die Stimmabgabe am alten Wohnort. Wer nach dem 1. Februar 2026 aus einer Kommune außerhalb des Main-Kinzig-Kreises nach Maintal zieht, ist nicht wahlberechtigt. Bei einem Einzugsdatum vor dem 1. Februar 2026 muss ebenfalls bis 22. Februar eine Meldung beim Wahlamt erfolgen, um sich ins Wählerverzeichnis aufnehmen zu lassen.
Bei Fragen ist das Maintaler Wahlbüro erreichbar unter Telefon 06181 400-419, per E-Mail an wahlschein@maintal.de oder per Fax an 06181 400-5053.



