Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Jahr 1961 in Frankfurt am Main geborenen und heute 64 Jahre alten, in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten deutscher Staatsangehörigkeit mit ihrer Antragsschrift im Sicherungsverfahren vor, am 26.05.2025 im Zustand der Schuldunfähigkeit auf ein Wohngrundstück in Nidderau-Heldenbergen eingedrungen zu sein, und im dortigen Garten zunächst Gegenstände herumgeworfen zu haben. Den hierauf aufmerksam gewordenen Bewohnern des Hauses soll der Beschuldigte sodann durch die Terrassentür mit einer Axt gedroht und angekündigt haben, dort Feuer legen zu wollen. Er soll sodann versucht haben, die Terrassentür in Brand zu setzen. Als die alarmierten Polizeibeamten dort eintrafen, soll der Beschuldigte auch diesen mit der Axt in der Hand gedroht, die Axt in Richtung der Polizeibeamten geschwungen und zum Wurf angesetzt haben. Dies soll durch einen Schusswaffeneinsatz der Polizeibeamten, durch welchen der Beschuldigte verletzt wurde, gestoppt worden sein.
Aufgrund der psychiatrischen Erkrankung des Beschuldigten wird die Kammer auch dessen dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu prüfen haben.


