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Nidderau: 30-Jähriger gibt sich im Internet als 14-jähriges Mädchen aus

Nidderau: 30-Jähriger gibt sich im Internet als 14-jähriges Mädchen aus

Die Staatsanwaltschaft wollte den 30-Jährigen ins Gefängnis schicken. Das Schöffengericht Gelnhausen beließ es jedoch nochmal mit einer Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft Hanau warf dem Mann aus Nidderau vor, im Besitz von kinderpornografischem Bildmaterial gewesen zu sein. Unter dem Pseudonamen „Die Dumme“ soll sich der 30-Jährige als 14-jähriges Mädchen ausgegeben haben. Dadurch soll er in einer Chat-Gruppe, in der „offene, freizügige Personen willkommen waren“, Dateien erhalten und auf seinem Handy abgespeichert haben.

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Auf diesen sind Mädchen in freizügigen Positionen sowie beim Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen zu sehen. Im Spätsommer 2022 waren ihm die Ermittler auf die Schliche gekommen. Nicht zum ersten Mal. Denn bereits im selben Jahr hatte die Polizei 177 kinder- und jugendpornographische Dateien bei ihm sichergestellt. Anfang November 2022 wurde er deswegen zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Sein Verteidiger erklärte, der 30-Jährige wisse um dieses Problem und räumte in seinem Namen die aktuellen Vorwürfe umfassend ein. Die Chatpartner habe er zwar nicht persönlich gekannt. Der Angeklagte habe aber nicht nur die Dateien empfangen, sondern auch mindestens einmal in die Gruppe hineingeschrieben und aktiv nach entsprechendem Material gefragt. Zur Aufarbeitung seiner schädlichen Neigungen nehme der Mann bereits regelmäßig an therapeutischen Gruppentreffen teil. Der Beschuldigte habe zwar einen Beruf erlernt, nehme derzeit aber nur Hilfstätigkeiten wahr.

Dem Vertreter der Staatsanwaltschaft missfiel, dass der 30-Jährige nach seiner ersten Verurteilung „einfach so weitergemacht“ habe. Mehr noch. Aus den Unterlagen der Justiz ergab sich, dass er kürzlich erst wieder im Zusammenhang mit Kinderpornografie auffällig wurde und ein weiteres Strafverfahren gegen ihn laufe, was noch nicht abgeschlossen sei.

Das Schöffengericht verhängte in dem alten Verfahren eine Haftstrafe von zwei Jahren, die auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Nidderauer eine Therapie absolvieren und 200 Sozialstunden ableisten. Der Ankläger hatte eine zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung gefordert. / hd

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