Das Anbringen von Visitenkarten oder Flyern an abgestellten Fahrzeugen gelte rechtlich als Sondernutzung öffentlicher Straßen: "Dafür ist eine vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Fehlt diese Erlaubnis, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Kommunen gehen unterschiedlich mit dieser oft als lästig empfundenen Werbemethode um. Die einen verhängen Bußgelder, die anderen sehen darüber hinweg. An vielen Briefkästen klebt der Hinweis 'Keine Werbung!‘. Die Papierflut wird immer mehr Menschen zu viel. Sollen Fahrzeughalter jetzt auch an ihre Autos entsprechende Schildchen anbringen?“, fragt Grünke. Er findet, es sei an der Zeit für die Stadt Nidderau, tätig zu werden und Bußgelder von den Werbetreibenden zu verlangen. Im Falle seiner Wahl in den Ortsbeirat will er einen entsprechenden Antrag einbringen.
Dr. Ralf Grünke, Listenplatz 1 für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) zur Ortsbeiratswahl in Windecken.



