Läuft ein Hund unbeaufsichtigt im Wald oder auf Feldern herum, stöbert ein Hund Wild nach, hetzt oder reißt er die Tiere, so liegt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landesjagdgesetz vor. Hier wird durch die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängt. Im Wiederholungsfall oder wenn der Hundeführer mit Vorsatz handelt, kann es sich sogar um eine Straftat handeln.
Sachdienliche Hinweise bitte an das Ordnungsamt Nidderau 06187-299-130 melden. Mit der beginnenden Brut- und Setzzeit sind die Wildtiere besonders auf die Rücksicht der Hundehalter angewiesen, die ihre Schützlinge im Feld und Flur an der Leine führen sollten.



