Er und sein mitangeklagter Freund waren im September 2013 im Sinntaler Ortsteil Oberzell mit einem 70-jährigen Mann in Streit geraten, wobei dieser erhebliche Kopfverletzungen erlitt. Da dem angeklagten 23-Jährigen aus Sinntal allerdings keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. In die Verurteilung des 22-Jährigen wurde unterdessen noch eine Fahrt durch Steinau auf einen Roller am 9. Juni 2014 ohne Fahrerlaubnis einbezogen.
Um 13.10 Uhr kam es 3. September 2013 in Oberzell zu dem verhängnisvollen Treffen: Die beiden Angeklagten waren mit der Mutter des 23-Jährigen auf dem Weg nach Hause, das Opfer hielt sich auf seinem Grundstück am Straßenrand aus. Dass es beim Vorbeifahren eine Provokation gab, nahm das Gericht letztlich als gegeben an, wer der Auslöser war, ließ sich allerdings nicht genau klären. Fakt ist: Der 23-Jährige sprang aus dem Auto und „wollte ihn zur Rede stellen“, wie er in der Verhandlung zugab. Es kam zu einem Gerangel, bei dem sich der Ältere mit einer Fettpresse wehrte, die er gerade in der Hand hielt. Der Faustschlag gegen sein Kinn, wie es der 23-Jährige angab, ließ sich nicht nachweisen.
In das Gerangel mischte sich dann der 22-Jährige aus Schlüchtern ein, zog laut seinen Angaben seinen Freund weg und gab dem 70-Jährigen „nur einen Schubser“. Allerdings lag der danach blutend auf dem Asphalt, im Krankenhaus wurden später ein Hämatom am Kopf, eine mehrere Zentimeter große Platzwunde am Schädel und mehrere Prellungen festgestellt. Immerhin: Als der 22-Jährige seinen Widersacher blutüberströmt auf dem Boden liegend sah, kümmerte er sich um den älteren Mann und hielt ein vorbeifahrendes Fahrzeug an, um Hilfe zu alarmieren.
Die dreistündige Verhandlung wurde zweimal für Rechtsgespräche zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidiger und dem Vertreter des als Nebenkläger auftretenden 70-Jährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit unterbrochen, in denen vermutlich nach teils widersprüchlichen Aussagen vor allem über den Auslöser der Auseinandersetzung sowie die klare Zuordnung der Taten diskutiert wurde. Zudem waren bei dem Prozess viele Emotionen im Spiel. Zwischen der Familie des 23-Jährigen und dem Opfer gibt es offenbar schon seit Jahren Auseinandersetzungen, „wir haben einen Ruf wie Schwerverbrecher in dem Ort“ fühlt sich der Angeklagte offenbar auch von den restlichen Bürgern in dem kleinen Dorf ungerecht behandelt.
Er verließ schließlich ohne Strafe den Gerichtssaal, „ob sie da mitgemischt haben, können wir ihnen nicht beweisen“, so die Begründung von Richterin Ockert. Beim 22-Jährigen aus Schlüchtern war zumindest der „Schubser“ unstreitig, sein Vorstrafenregister lässt allerdings mehr erahnen. Gleich wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte musste er sich bereits vor Gericht beantworten, zuletzt wurde er 2010 wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und Diebstahl sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, die er größtenteils abgesessen hat. Zur Tatzeit war er zur Bewährung auf freiem Fuß. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage vorgetragen, weil er am 23. Februar 2014 seinem Vermieter in der Kurfürstenstraße in Schlüchtern einen Faustschlag verpasst und ihm anschließend gedroht haben soll, ihn umzubringen, falls er zur Polizei gehen würde. Dieses Verfahren wurde allerdings eingestellt.
„Bei ihnen sitzt die Faust sehr locker“, warnten Gericht und Staatsanwaltschaft den 22-Jährigen vor weiteren Straftaten, die ihn unweigerlich zurück ins Gefängnis bringen würden. Die achtmonatige Freiheitsstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro zahlen und an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Staatsanwaltschaft und Verteidigung deuteten zwar ihre Zustimmung an, der unzufriedene Anwalt des 70-Jährigen hat allerdings die Möglichkeit, Berufung einzulegen.



