Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte für den Tatkomplex vier Jahre Gefängnis gefordert, der Verteidiger lediglich eine Bewährungsstrafe, deren Umfang er in das Ermessen des Gerichts stellte, und ein Kontaktverbot des 42-Jährigen zu seiner Ex-Frau angeregt.
Laut Anklage trugen sich die Taten im Zeitraum von Januar 2018 bis Mai 2024 zu. Während das Ehepaar mit den gemeinsamen Kindern zunächst in Berlin lebte, soll es dort in der gemeinsamen Wohnung bereits zu zwei Vergewaltigungen durch den Angeklagten gekommen sein. Nach dem Umzug der Familie nach Sinntal soll der 42-Jährige seine Ehefrau ebenfalls bei zwei Gelegenheiten zum Sex gezwungen haben, in einem Fall in einer Situation, in der die Geschädigte aufgrund eines vorangegangenen Sturzes mit dem Fahrrad unter schmerzhaften Verletzungen litt.
Der 42-Jährige nahm am ersten Verhandlungstag ausführlich Stellung zu den Vorwürfen. Über einen Dolmetscher und seinen Anwalt ließ er die vier vorgeworfenen Vergewaltigungen seiner 38-jährigen Frau bestreiten. Laut seinem Verteidiger könne sich der Angeklagte nicht an eine Zurückweisung seiner Frau erinnern. Die sexuellen Kontakte seien stets einvernehmlich gewesen. Zumal nach Meinung des Angeklagten bei Muslimen nach vollzogener deutscher Eheschließung „Vergewaltigung kein Thema mehr ist“.
Lediglich den Anklagepunkt gefährliche Körperverletzung und Bedrohung räumte der Verteidiger teilweise ein – allerdings auch mit eigener Sichtweise des Beschuldigten. So habe dieser nach einem vorangegangenen verbalen Streit sein Mobiltelefon gegen den Kopf seiner Ehefrau geworfen und sie dabei auch verletzt, später sie auch mit der Faust mehrfach gegen den Kopf geschlagen.
Als sie dann auf den Balkon flüchtete, gestand er zwar, sie an den Haaren zurück in die Wohnung gezogen zu haben. Dafür hatte er allerdings eine eigenartige Erklärung: Er hatte Angst, sie könnte beim Anlehnen an das angeblich defekte Geländer in die Tiefe stürzen. Deswegen wollte er sie in Sicherheit bringen. Den Griff in die Haare habe er wirkungsvoller angesehen als ein Zugriff mit den Händen.
Da sich bei zwei Fällen der vorgeworfenen Vergewaltigung die Beweislage schwierig gestaltete, wurden diese letztlich von der Kammer mit Blick auf die sonstige Verurteilung eingestellt. Bei den anderen Vorfällen und auch der Körperverletzung hatte das Gericht auch die Aussagen von neutralen Zeugen. Nicht nur die 38-Jährige bestätigte die Vorwürfe. Auch Nachbarn schilderten die Ereignisse bei den Vorfällen, die im Widerspruch zu den Aussagen des Angeklagten standen. Selbst eines der Kinder machte vor Gericht Angaben zu den Übergriffen, die zu dem Verletzungsbild der Frau passten.
Der Angeklagte kommentierte das Urteil zunächst mit Äußerungen in seiner Landessprache, bevor er sich wieder beruhigte. Die Freiheitsstrafe ist noch nicht rechtskräftig. / hd



