Die 31-Jährige Ghanaerin war am Freitag aus Italien zurückgekehrt. Wie sie in Vernehmungen angab, habe sie in Italien ihr Visum verlängern müssen. Daher sei sie am Samstag, den 26. Mai, nach Italien geflogen. Einen Termin bei den dortigen Behörden habe sie erst für den 31. Mai erhalten, so dass sie erst tags darauf, am vergangenen Freitag, wieder nach Deutschland habe zurückkehren können. Ihren Säugling habe sie nicht nach Italien mitnehmen können, da das Kind noch nicht angemeldet gewesen sei. Das Motiv der Tat ist nach wie vor unbekannt. Weitere Auskünfte behält sich die Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach am Main, unter der Telefonnummer 069/8057-4501 vor.
Im Fall des in Dietzenbach am 28. Mai getöteten Säuglings wurde die Mutter am Montag richterlich vernommen.
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