Damit das auch in Zukunft so bleibe, sei es wichtig, vorhandene Potenziale konsequent zu nutzen und städtebauliche Chancen nicht ungenutzt zu lassen: Mit dem neu beschlossenen hessischen Leerstandsgesetz erhalten Kommunen erstmals ein zusätzliches Instrument, um langfristig leerstehende oder ungenutzte Gebäude hinsichtlich Wohnraum strukturiert in den Blick zu nehmen. CDU und FWG sprichen sich dafür aus, diese neue Möglichkeit frühzeitig zu prüfen und eine kommunale Leerstandssatzung auf den Weg zu bringen", heißt es weiter in der Pressemitteilung.
„Bad Orb entwickelt sich gut – gerade deshalb sollten wir dort ansetzen, wo einzelne Gebäude bislang hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben“, erklären die beiden Fraktionen. Ziel sei es, vorhandene Immobilien wieder stärker in die Stadtentwicklung einzubinden und einer stadtförderlichen Nutzung zuzuführen – sei es für Wohnen, Gewerbe, Kultur oder touristische Angebote.
Dabei gehe es auch um bekannte Liegenschaften wie die Frankfurter Straße 2b, das ehemalige Zollhaus oder vergleichbare Objekte, die in zentraler Lage zusätzliche Entwicklungschancen bieten würden. CDU und FWG ist dabei ein konstruktiver Ansatz wichtig: "Eine Leerstandssatzung könnte künftig klare, faire und rechtssichere Rahmenbedingungen schaffen, wie mit längerem Leerstand umzugehen ist. Wir setzen auf Dialog und Zusammenarbeit mit den Eigentümern. Wer investieren und entwickeln möchte, soll unterstützt werden. Gleichzeitig braucht eine Stadt klare Regeln, um langfristig positive Impulse für das Gemeinwohl zu ermöglichen.“
Gerade im Hinblick auf die Kommunalwahl unterstreichen beide Parteien ihren Gestaltungsanspruch: Stadtentwicklung bedeute für sie nicht Stillstand, sondern verantwortungsvolles Weiterdenken – mit Augenmaß, Rechtssicherheit und dem Ziel, Bad Orb als attraktiven Wohn-, Arbeits- und Kurort weiter zu stärken. Der eingebrachte Antrag beider Fraktionen wurde in der vergangenden Stadtverordnetenversammlung beschlossen.



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