Das Wahlamt teilt folgendes mit: "In Ihren Unterlagen zur Briefwahl ist nur ein Stimmzettel für den Bürgerentscheid enthalten. Dies hat seine Richtigkeit. Der Wegweiser für die Briefwahl, der Wahlschein und der Stimmzettelumschlag sehen hingegen noch die ursprünglich vorgesehene Variante von zwei Bürgerentscheiden vor. Wie Sie auch der öffentlichen Bekanntmachung entnehmen können, gibt es nur einen Bürgerentscheid und aus diesem Grund auch nur einen Stimmzettel (gelb), den Sie in den dafür vorgesehenen Stimmzettelumschlag (gelb) einlegen dürfen."


