Transparenzbekanntmachung (Art. 12 der EU-Verordnung 2024/900)

(Name der Person oder Organisation, die als Werbungstreibender auftritt)
(Name der Mutterorganisation oder Partei, falls der obige Sponsor z.B. ein „Ableger" ist)
(E-Mail-Adresse, vollständige Postanschrift, ggfs. Telefon)
(Wer übernimmt die Kosten, falls nicht identisch mit dem Sponsor?)
(z. B. Datum der Zeitungsausgabe oder Laufzeit Online vom/bis)
(Titel der Wahl oder Kampagne, z. B. Stadtratswahl 2025 in Beispielstadt)
(URLs)
(z. B. „nur Region X, Altersgruppe Y")
(z. B. Aufrufe 69.000, Kommentare 2.000)
(Brutto-Gesamtbetrag, den der Verlag in Rechnung stellt).
(z. B. Sachleistungen, sofern relevant)
(z. B. Tarif pro mm/Spalte, Pauschale etc.)
(z. B. eine E-Mail-Adresse)
a. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass alle Angaben korrekt sind und die Anforderungen der EU-Verordnung 2024/900 erfüllt werden
b. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass falls sich oben angegebene Informationen geändert haben, als fehlerhaft herausstellen, er sicherstellt, dass
aktualisierte Informationen dem betreffenden Anbieter politischer Werbedienstleistungen unverzüglich, vollständig und genau übermittelt werden
c. Hier bestätigt der Auftraggeber, dass Art. 5 Abs. 2 der EU-VO 2024/900 (Verbot von Werbedienstleistungen in den letzten drei Monaten vor der Wahl)
eingehalten wird
12 * 13 =
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VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG
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