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Freiwillige Rentenbeiträge 2025 noch bis 31. März einzahlen

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2025 können noch bis zum 31. März 2026 überwiesen werden.

Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin. Wer für das Jahr 2025 nachzahlen möchte, kann seinen monatlichen Beitrag zwischen dem Mindestbeitrag von 112,16 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro frei wählen. Wichtig ist, auf der Überweisung die Versicherungsnummer, den Verwendungszweck „freiwillige Beiträge“ und den Zeitraum anzugeben, für den eingezahlt wird.

Mit freiwilligen Beiträgen lassen sich zum Beispiel Lücken im Versicherungskonto schließen oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Reha-Leistungen erfüllen. Alle in Deutschland lebenden Menschen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind, können diese freiwilligen Beiträge leisten. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer bereits eine vorgezogene Altersrente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um seine Rente zu erhöhen.

Ausführliche Informationen über die Möglichkeiten, Vorteile und Voraussetzungen einer freiwilligen Versicherung bietet die kostenlose Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de

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