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Identifizierung per Handy für Arbeitslose

Identifizierung per Handy für Arbeitslose

Das persönliche Erscheinen bei der Agentur für Arbeit zur Arbeitslosmeldung ist normalerweise gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

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Der Anspruch auf Arbeitslosengeld konnte nur geltend gemacht werden, wenn man sich persönlich mit einem Ausweisdokument identifizieren konnte. Weil die Bundesagentur für Arbeit persönliche Kontakte weiterhin so gering wie möglich halten will, kann die notwendige Identifikation noch bis Jahresende über das Handy oder Tablet vorgenommen werden - einfach und unkompliziert.

Mit dem Verfahren Selfie-Ident steht Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur eine freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung. Drei Dinge werden dafür benötigt:
1) ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet),
2) eine stabile Internetverbindung und
3) ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.

Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben ihrer zuständigen Agentur mit einem QR-Code. Über diesen QR-Code bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite (https://www.arbeitsagentur.de/selfieident) erhält man weitere Informationen zum Verfahren. Kundinnen und Kunden, die das Selfie-Ident-Verfahren nicht nutzen wollen, erhalten zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief mit einem Vor-Ort-Termin, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich zu identifizieren.

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