Die Tierseuche kann zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden für Schweinehalter, Wildvermarkter und Schlachtbetriebe in der Wetterau führen. Auf Initiative von Landrat Jan Weckler hat der Kreisausschuss die unbefristete Befreiung von der Untersuchungsgebühr für Trichinenuntersuchung von Schwarzwild unter 20 Kilogramm beschlossen.
„Mit der unbefristeten Aussetzung der Gebühren handeln wir gemeinsam mit anderen Landkreisen und kreisfreien Städten, um einen Beitrag gegen den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern und die Jagdpächter nicht zusätzlich mit Gebühren zu belasten bei ohnehin sehr niedrigen Preisen für Wildschwein.“
Bei der Fleischbeschau werden Tiere auf Trichinen untersucht, eigentlich eine Landesaufgabe, für die der Landrat als Behörde zuständig ist. Die Aufgabe wird von der Fachstelle Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltung übernommen, die für die Tätigkeit der amtlichen Tierärzte und Fachassistenten in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung Gebühren erhebt.
Die Gebühren betragen bei Wildschweinen unabhängig vom Gewicht in zugelassenen Betrieben je 11 Euro, für die Entnahme einer Trichinenprobe durch amtliches Personal 15 Euro und für eine Trichinenuntersuchung bei jagdbarem Wild bei Abgabe der Trichinenprobe durch die Jäger 5 Euro.
Wie Landrat Jan Weckler weiter mitteilte, werden durch die unbefristete Aussetzung der Untersuchungsgebühr für Trichinenuntersuchungen von Schwarzwild unter 20 Kilogramm Einnahmen in Höhe von 15.000 Euro entfallen. „Das ist zwar bedauerlich, aber wenn wir damit einen Beitrag gegen die Afrikanische Schweinepest leisten können, ist das hinnehmbar.“



