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Gesetzesänderungen belasten Sozialverwaltung

Zum 1. Januar 2017 tritt voraussichtlich eine ganze Reihe von Gesetzen in Kraft.

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Ob das Pflegestärkungsgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Bundeskindergeldgesetz, das Unterhaltsvorschussgesetz und das Sozialgesetzbuch VIII neu gefasst werden, hängt letztlich am Votum des Bundesrates ab, der am 16. Dezember seine letzte Sitzung in diesem Jahr hat.

„Zwischen der Verabschiedung und dem Inkrafttreten der Gesetze liegen dann nur noch neun Arbeitstage, in denen die Verwaltung eine ganze Reihe von Umstellungen und Anpassungen treffen muss. Vor allem das Pflegestärkungsgesetz bedeutet für den Wetteraukreis als Sozialhilfeträger die Überführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Leistungskatalogs aus der Pflegeversicherung in die Sozialhilfe. Das ist nicht mit einem Federstrich getan. Jeder einzelne Fall muss dabei erfasst und einzeln umgestellt werden“, erläutert Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.

Auch das Bundesteilhabegesetz birgt so manches Extrapaket Arbeit für die Sozialverwaltung. Insbesondere die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe bedeutet ein erhebliches Umstellungsaufkommen. Gleiches gilt für die notwendige Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. „Ich hätte mir gewünscht, wenn das Gesetzgebungsverfahren etwas schneller vorangegangen wäre und der Bundesrat schon im November über diese Gesetze hätte beraten und beschließen können. Jetzt bleibt uns nur noch wenig Zeit, um die entsprechenden Gesetze auch in Verwaltungshandeln umzusetzen. Wir werden alles daran setzen, dass es nicht zu Zahlungsverzögerungen kommt“, so die Dezernentin.

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