Insbesondere die Inhalte des § 3 im Entwurf der neuen Jagdverordnung führen zu erheblichen Verärgerungen. So sollen die Beutegreifer Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel nicht mehr bejagt werden. Bei Altfüchsen soll dies nur noch vom 15.08 bis 31.01. möglich sein. Die effektivste Jagdzeit im Februar bleibt außen vor, obwohl es hierfür keine biologischen Gründe gibt, denn Jungfüchse werden dann erst gezeugt. Die Graugans soll keine Jagdzeit mehr haben, sie soll aber bei Schäden auf Wintergetreide oder Raps oder Sonderkulturen vom 01.08 bis zum 31.10. auf Antrag bejagt werden können.
„Dieser Auszug von noch umfangreicheren Änderungen, denen keinerlei sachliche Argumente zu Grunde liegen, wird zu einer Enteignung der Grundstückseigentümer führen, denn das Jagdrecht ist Teil der grundgesetzlich geschützten Eigentumsgarantie.“ Naturschutzfachlich bemängelt Landrat Arnold weiter, dass es bei den Bodenbrütern, und hier auch den nichtjagdbaren Arten, zu einem weiteren Rückgang kommen wird. Ferner werden alle Bemühungen für Blühstreifen durch die Landwirte, Jäger und Naturschützer zunichte gemacht. Die Wetterau ist als Ackerbauregion besonders davon betroffen. „Wird diese Verordnung in der jetzt bekannt gewordenen Fassung in Kraft gesetzt, sehe ich die konkrete Gefahr, dass die zumindest in der Wetterau sehr gedeihliche und ohne Ideologie gelebte Zusammenarbeit von Jägern, Landwirten und Naturschutzverbänden bald der Vergangenheit angehört“, so die Befürchtung von Landrat Arnold.
So hat die Jägerschaft im Wetteraukreis seit Jahren ihrem Auftrag als Heger und Pfleger entsprechend in enger Zusammenarbeit mit den Landwirten, den Naturschützern und den Aufsicht führenden Behörden überaus erfolgreich Blühstreifen und Wildäcker im gesamten Kreisgebiet angelegt. Diese dienen einem vielseitigen Nahrungsangebot und der Deckung in der intensiv landwirtschaftlich genutzten Feldflur. Hiervon haben viele Arten profitiert, so auch Feldlerche, Grauammer oder die Schafstelze. „Das Rebhuhn wird bei uns in der Wetterau traditionell in großer Eigenverantwortung der Jägerschaft ebenso geschont wie der Feldhase.“ Diese werden in der Wetterau nur bejagt, wenn es genügend Nachwuchs gibt. Gleiches gilt für die Graugans und die Stockente.
„Die geplanten Regelungen führen zu einer Entmündigung der vor Ort, zu einem Wegfall eigenverantwortlichen Handels und zu einer weiteren unnötigen Bürokratisierung von Seiten des Landes. Verlierer werden die betroffenen Arten sein, weil jeglicher Anreiz genommen wird in der intensiv genutzten Agrarlandschaft Rückzugsflächen zu erhalten bzw. neu anzulegen“, so Landrat Arnold abschließend, der das Land auffordert, mit allen Betroffenen die Auswirkungen der geplanten Reform ohne Scheuklappen zu diskutieren und die vorgebrachten Bedenken sehr ernst zu nehmen. „Aus all diesen geplanten neuen Regelungen sprechen ideologisch geprägte Vorurteile und eine unerträgliche Ächtung der Heger und Pfleger des Wildes in unserer Kulturlandschaft, der Wetterauer Jägerschaft“, so Landrat Arnold resümierend.


