Wegen des Missbrauchs von Notrufen ermittelt die Polizei, nachdem am Montagabend, gegen 22.35 Uhr ein Unbekannter den Feueralarm in einer Unterkunft in der Roland-Krug-Straße in Nidda auslöste, ohne dass ein Grund dafür erkennbar war.
Bereits an den beiden Vortagen wurde durch Unbekannte in den Abendstunden der Alarm grundlos ausgelöst, was jeweils zu Alarmierungen der Feuerwehr führte.
Es handelt sich um eine Straftat nach §145 des Strafgesetzbuches, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
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