„Wir warten seit Wochen auf ergiebigen Regen, mittlerweile ist die Wasserführung in den oberirdischen Gewässern schon stark zurückgegangen“, berichtet Landrat Joachim Arnold. Stellenweise beginnen Gewässer sogar schon gänzlich trocken zu fallen.
„Aufgrund der aktuellen Abflusssituation in nahezu allen Fließgewässern muss deshalb davon ausgegangen werden, dass jegliche zusätzliche Belastung insbesondere durch Wasserentnahmen sowohl im Einzelfall als auch in der Summenwirkung zu einer erheblichen und weitreichenden Beeinträchtigung des Ökosystems Fließgewässer führen kann“, heißt es in einer Bewertung der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz der Kreisverwaltung. „Ich appelliere an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen im Rahmen des so genannten Gemein- und Anliegergebrauchs aus Bächen und Flüssen derzeit zu unterlassen oder auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken“, fordert der Landrat in einer Pressemitteilung.
Die geltenden Wassergesetze räumen den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des so genannten Gemein- und Anliegergebrauchs zwar umfangreiche erlaubnisfreie Nutzungsmöglichkeiten an Gewässern ein, doch sind diese Rechte unter die Vorbehalte gestellt, dass keine wesentliche Verminderung der Wasserführung oder Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten ist. In diesem Zusammenhang ist zudem zu bedenken, dass der Hauptanteil des in den Gewässern derzeit noch abfließenden Wassers oft aus gereinigtem Abwasser besteht. Beim Einsatz zur Gartenbewässerung sind daher auch hygienische Belange zu beachten.
„Eine wesentliche Entschärfung der Niedrigwasserlage ist bislang nicht in Sicht, denn die zu erwartenden Niederschläge werden eher lokal und nur kurzzeitig für Entspannung sorgen. Ein Großteil wird derzeit ohnehin von der Vegetation regelrecht aufgesogen und kommt gar nicht in den Gewässern zum Abfluss“, so die Einschätzung der Fachleute der Unteren Wasserbehörde. Sollte sich die Niedrigwassersituation in den Flüssen und Bächen des Wetteraukreises durch die Trockenheit weiter verschärfen, muss nach Ansicht der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz eine förmliche Einschränkung oder Untersagung von Gewässerbenutzungen - insbesondere von Wasserentnahmen - erfolgen.



