Sicherung der hausärztlichen Versorgung

Hessen
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Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) hat in seiner Rede im Rahmen der zweiten Lesung des Gesetzes zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung und des Öffentlichen Gesundheitsdiensts in Hessen die Maßnahmen vorgestellt, mit denen die Landesregierung dem Ärztemangel im ländlichen Raum begegnet.



„In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass es immer schwieriger wird, Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit in ländlicheren Gebieten zu gewinnen. Es kommt darauf an, mit den Klischees und Vorurteilen umzugehen, die der Arbeit als ‚Landarzt‘ entgegengebracht werden“, sagte Klose in seiner Rede im Landtag in Wiesbaden.

Dem wird künftig ein Schwerpunktcurriculum bereits während des Studiums entgegenwirken, das von der Landesregierung in enger Abstimmung mit Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach und den drei hessischen medizinischen Fakultäten in Frankfurt, Gießen und Marburg entwickelt wurde und das bereits im Rahmen des Studiums ermöglicht, die Tätigkeit im ländlichen Raum kennenzulernen. „Dieser ‚Hessische Weg‘ sorgt dafür, dass die Studierenden bereits ab dem ersten Semester durch Mentorinnen und Mentoren begleitet werden und bereits während des Studiums praktische Erfahrungen sammeln können, um sie gezielt an ihre künftige Tätigkeit heranzuführen“, so der Minister. Auch wenn die Landärzt*innenquote den Mangel an Ärztinnen und Ärzten allein nicht werde beheben können, sei dieses Gesetz ein wichtiger Baustein, um sowohl die hausärztliche Versorgung insgesamt als auch den öffentlichen Gesundheitsdienst mittel- und langfristig zu stärken. „Gerade der öffentliche Gesundheitsdienst benötigt qualifizierte Ärztinnen und Ärzte mit einer passgenauen Weiterbildung, damit er die vielfältigen Anforderungen als dritte Säule des Gesundheitswesens auch dauerhaft bewältigen kann“, so Klose weiter.

Neben der Anpassung des Hessischen Heilberufsgesetzes umfasst der Gesetzentwurf auch wichtige Änderungen des Hessischen Krankenhausgesetzes: Im Mittelpunkt steht die Neuregelung über die Erhöhung der jährlichen Investitionspauschale für Verbundkrankenhäuser: „Damit werden Krankenhausverbünde bei der Investitions-förderung weiterhin durch das Land privilegiert. Bestehende Krankenhausverbünde erhalten damit eine um zehn Prozent erhöhte Investitionspauschale. Von dieser Neuregelung werden gut die Hälfte der rund 120 hessischen Plankrankenhäuser profitieren“, sagte Klose im Landtag. „Den Krankenhäusern wird es zudem möglich, die jährliche Investitionspauschale auch für förderungsfähige Vorhaben nach dem Krankenhauszukunftsfonds zu verwenden. Damit kommen all diese Neuerungen den hessischen Patientinnen und Patienten zu Gute – und so soll es sein“, sagte Gesundheitsminister Kai Klose.

„Dieses Gesetz stellt weitere Weichen in Richtung einer zukunftsfesten Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Hessen und wird die medizinische Versorgung nachhaltig verbessern“, schloss der Gesundheitsminister seine Rede.


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