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Diese fand im Zeitraum von 14 Uhr bis 23.45 Uhr auf der Tank- und Rastanlage Weiskirchen an der Autobahn 3 in Fahrtrichtung Frankfurt statt. Die Kontrollmaßnahmen wurden in enger Kooperation mit Einsatzkräften des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) sowie des Zolls durchgeführt. Parallel kontrollierten speziell auf Drogenerkennung im Straßenverkehr geschulte Beamtinnen und Beamten an der Kreisstraße 174 in Rodgau.

Im Rahmen des Einsatzes auf dem Autobahnparkplatz wurden 80 Lastkraftwagen und ein Kraftomnibus sowie insgesamt 91 Personen einer umfassenden Fahrzeug- beziehungsweise Personenkontrolle unterzogen. Die Verkehrsspezialisten erhoben insgesamt 18 Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von knapp 20.000 Euro. Fünf Lastkraftwagen wiesen Mängel auf, die nun behoben werden müssen. Am Ende der mehrstündigen Kontrolle standen zudem 21 Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeit zu Buche. Auf einen Lenker kommt ein Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Vier Gefährte waren zu schnell unterwegs, weshalb entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden.

Weitere geahndete Verstöße:

- eine mutmaßliche Fälschung technischer Aufzeichnungen
- ein Verstoß gegen das Gefahrgutrecht
- zwei Verstöße gegen die Ladungssicherung
- zwölf zollrechtliche Verfahren (Umfang von etwa 15.000 Euro)

Im Rahmen der Kontrollen an der Kreisstraße 174 ergaben sich in 14 Fällen Hinweise auf den Konsum von Rauschmitteln am Steuer; entsprechende Vortests verliefen positiv, sodass Blutentnahmen angeordnet und die Weiterfahrten untersagt wurden. Die Kontrollierten müssen nun mit entsprechenden Strafverfahren rechnen. Außerdem wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Neben präventiven Gesprächen bot die Polizei den kontrollierten Fahrerinnen und Fahrern auch praktische Tipps zur Verbesserung ihrer Verkehrssicherheit an. Das Fahren unter dem Einfluss von Rauschmitteln / Alkohol beeinträchtigt Reaktionsfähigkeit, Wahrnehmung und Konzentration erheblich und stellt eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden dar.


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