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A3: Polizei bendet Transport von Radlader in offenem Container

A3: Polizei bendet Transport von Radlader in offenem Container
Quelle: PP Südosthessen

Am Montag führten Beamtinnen und Beamte der Verkehrsinspektion gemeinsam mit einem Verkehrsspezialisten der Polizeidirektion Offenbach im Zeitraum von 8 Uhr bis 13 Uhr Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durch. Schwerpunkt der Maßnahmen waren Großraum- und Schwertransporte. Die Kontrollstelle befand sich auf der Tank- und Rastanlage Weiskirchen an der Autobahn 3 und umfasste beide Richtungsfahrbahnen.

Insgesamt wurden sieben Großraum- und Schwertransporte sowie weitere Lastkraftwagen einer Fahrzeug- und Personenkontrolle unterzogen. Dabei wurden diverse Verstöße festgestellt und geahndet. So transportierte ein Bauunternehmer aus Bayern einen Radlader in einem offenen Container. Das Fahrzeug überschritt dadurch die zulässige Gesamthöhe; zudem war die Ladung unzureichend gesichert. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Bei einem weiteren Großraum- und Schwerlasttransport betrug die Gesamtmasse des Gespanns rund 52,5 Tonnen. Hierzu lagen die erforderlichen Genehmigungen nicht vor. Außerdem wurden Mängel an der Bereifung des Anhängers festgestellt. Auch in diesem Fall wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Vermögensabschöpfung eingeleitet.

Bei einem Lastkraftwagen mit ausländischer Länderkennung soll der LKW-Fahrer das Gespann unter Verwendung einer zweiten Fahrerkarte geführt haben. Diese konnte letztlich aufgefunden werden. Gegen den Lenker wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Fälschung beweiserheblicher Daten eingeleitet.

Insgesamt wurden Sicherheitsleistungen und Einziehungsbeträge in Höhe von rund 6.500 Euro angeordnet. Des Weiteren ahndeten die Ordnungshüter insgesamt acht Verstöße gegen die geltenden Sozialvorschriften und einen Geschwindigkeitsverstoß. Die Polizei betont, dass die Kontrollen ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit sind und darauf abzielen, Gefahren durch Überladung, unzureichende Ladungssicherung und Verstöße gegen Sozialvorschriften frühzeitig zu erkennen sowie zu verhindern.

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Quelle: PP Südosthessen

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