„Bau und Betrieb einer Rückführungseinrichtung für ausreisepflichtige Migranten ist ein Gebot der praktischen Vernunft und staatlichen Verantwortung. Der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Doch in der Praxis erleben wir seit Monaten, wie sich Bund und Länder die Zuständigkeiten gegenseitig zuschieben, statt klare Entscheidungen zu treffen. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem GEAS ist ab dem 12. Juni 2026 auch in Deutschland anzuwenden und erfordert genau diese Einrichtungen. Zwei Jahre hatte man in Hessen Zeit, entsprechende Vorbereitungen zu treffen, passiert ist nichts.
Die Abschiebehafteinrichtung in Darmstadt-Eberstadt mit gerade einmal 80 Plätzen ist angesichts von über 3.800 unmittelbar Ausreisepflichtigen nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Hinzu kommen 9.600 Geduldete, bei denen die Duldungsgründe jederzeit kurzzeitig wegfallen können. Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbarten Rückführungszentren sind auch nach der Hälfte der Legislatur noch nicht einmal in der Planung. Auf Nachfragen vertröstet Innenminister Roman Poseck (CDU) immer auf die Zukunft. Das reicht nicht. Hessen muss jetzt handeln, und nicht irgendwann in der Zukunft.“


