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Bund der Steuerzahler: Hessische Finanzämter am schnellsten

Bund der Steuerzahler: Hessische Finanzämter am schnellsten

Hessische Finanzämter benötigen im Durchschnitt 41,1 Tage, um Steuererklärungen zu bearbeiten. Das ist das Ergebnis des aktuellen BdSt-Bearbeitungs-Checks für sämtliche Steuererklärungen 2024, die im Jahr 2025 bei den Finanzämtern eingereicht wurden. Hessen hat dabei die Wartezeit im Vergleich zum Vorjahr erneut verkürzt, dieses Mal um 3,2 Tage.

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Deshalb liegen die hessischen Finanzämter im bundesweiten Ranking erstmalig an der Spitze und machen im Vergleich zum Vorjahr 7 (!) Plätze gut. Knapp dahinter folgt Berlin, das mit durchschnittlich 41,5 Tagen auf Platz 2 liegt. Am schlechtesten schnitt Bremen mit 56,15 Tagen ab. Für Nordrhein-Westfalen liegen keine genauen Angaben vor – dort wurde nur eine Spanne ermittelt.

„Dass die hessischen Finanzämter bei der Bearbeitung der Steuererklärungen erneut einen Zahn zugelegt und sich damit bundesweit sogar an die Spitze gesetzt haben, ist sehr erfreulich und wegweisend. Wir freuen uns, dass die hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Bescheide erneut früher in den Händen halten. Schließlich ist damit für viele eine Steuererstattung, also bares Geld, verbunden. Diese Erfolgsnachricht im bundesweiten Ranking muss für Hessen ein Ansporn sein, sich noch weiter zu steigern und noch schneller zu werden“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen.

Viel Licht und wenig Schatten gibt es je nach Art der Steuererklärung: So ist es Hessen gelungen, bei der Bearbeitungszeit für Steuererklärungen „sonstiger Personen“, also von Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern, die Spitzenposition im Ländervergleich zu verteidigen. Waren es im Vorjahr im Schnitt noch 43,2 Tage, gab es diesmal aber wieder eine leichte Verschlechterung um zwei auf 45,2 Tage.

Bei den Steuererklärungen hessischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbesserte sich Hessen 2025 mit durchschnittlich 40,1 (-4,5) Tagen von Platz 11 auf Platz 5. Besonders dieses Ergebnis sollte motivieren, die Steuererklärungen in Zukunft noch rascher zu bearbeiten und eine Bearbeitungszeit von deutlich unter 40 Tagen zu erreichen, zumal gerade dieser Personenkreis überdurchschnittlich oft eine Steuererstattung erhält.

Zu beachten ist, dass es sich jeweils um Durchschnittswerte handelt. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall deutlich nach unten oder oben abweichen. Das hängt von der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang und der Vollständigkeit der Angaben sowie gegebenenfalls von erforderlichen Nachfragen ab. Die Analyse beruht auf Anfragen des BdSt bei den Landesfinanzministerien im Frühjahr 2026.

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