TPL_VORSPRUNG_SKIP_NAV
Keiler Bier

Hälfte der Kommunen hält an Straßenbeiträgen fest

Hälfte der Kommunen hält an Straßenbeiträgen fest

Die Ergebnisse einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen unter allen 421 hessischen Städten und Gemeinden zeigen, dass im Jahr 2025 mit 50,6 Prozent circa die Hälfte von ihnen Straßenbeiträge erhoben hat.

Autohaus Nix

Zehn Kommunen haben Straßenbeiträge abgeschafft, Fischbachtal und Linsengericht wechselten von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge.  Leun hat wiederkehrende Beiträge neu eingeführt, sodass im Saldo nur neun Kommunen zusätzlich auf Straßenbeiträge verzichteten. Damit verlangten in Hessen noch 162 Städte und Gemeinden einmalige und 51 wiederkehrende Beiträge – in Wohratal kommen sogar beide Modelle zum Einsatz.

„Seit einer Gesetzesänderung im Sommer 2018 ist es den Kommunen freigestellt, ob und wie sie Straßenbeiträge erheben. Weil aber immer noch knapp die Hälfte der Städte und Gemeinden an der Erhebung festhält, ist Hessen heute ein Straßenbeitrags-Flickenteppich. Wir setzen uns für die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein, um die oft unverhältnismäßige Belastung für alle Bürgerinnen und Bürger Hessens zu beenden!”, erklärt Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.

Grundsätzlich setzte sich der Trend fort, wonach die Kommunen eher einmalige Beiträge abschaffen und wiederkehrende Beiträge einführen. Allerdings verlangsamte sich die Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren. So hatten zwischen 2019 und 2024 immerhin über 100 Kommunen ihre Straßenbeiträge abgeschafft, 2019 erhoben noch 335 hessische Städte und Gemeinden Beiträge (79 Prozent).

Die Kommunen im Odenwaldkreis erhoben 2025 prozentual am häufigsten Straßenbeiträge, nämlich elf von zwölf (92 Prozent), gefolgt von den Kreisen Marburg-Biedenkopf (86 Prozent) und Limburg-Weilburg (79 Prozent). Die Bürgerinnen und Bürger im Main-Taunus-Kreis sind am seltensten von Straßenbeiträgen betroffen, hier erhebt nur eine von zwölf Kommunen Beiträge (8 Prozent), ebenfalls niedrig ist die Quote im Kreis Groß-Gerau (21 Prozent) und dem Landkreis Offenbach (23 Prozent). Von den kreisfreien Städten erheben Darmstadt und Offenbach einmalige Beiträge, Frankfurt, Kassel und Wiesbaden verzichten hingegen auf die Erhebung.

„Straßenbeiträge müssen ein für alle Mal gestrichen werden, da sie Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer einseitig belasten und deren tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigen. Oft entscheidet der Zufall, ob der Einzelne einen vier- oder fünfstelligen Betrag zahlen muss. Bei wiederkehrenden Beiträgen müssen die Städte und Gemeinden einen enormen Verwaltungsaufwand betreiben, der einen beträchtlichen Teil der Erträge verschlingt“, so Kilp. Die hohe Komplexität der Straßenbeiträge zeige sich auch in den zahlreichen Klagen vor Ort. Um Verwaltungen und Gerichte zu entlasten, fordert der hessische Steuerzahlerbund vom Land, die Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle abzuschaffen. Hessen ist eines von sechs Bundesländern, in denen die Städte und Gemeinden Straßenausbaubeiträge erheben dürfen, in Rheinland-Pfalz sind sie verpflichtend für die Kommunen. In allen anderen Bundesländern sind die Beiträge bereits gestrichen worden. „Leider hatte die hessische Landesregierung noch nicht die Kraft für eine Abschaffung, bislang hat sie nur eine Prüfung zur Abschaffung zugesagt. Wir erwarten, dass CDU und SPD im Zuge der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs endlich die Straßenausbaubeiträge vollständig abschaffen – zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Gerichte sowie der Kommunen“, so Kilp.

Hintergrund

Nach § 11 des hessischen Kommunalabgabengesetzes können die Städte und Gemeinden Beiträge für die grundhafte Sanierung von Straßen erheben, dazu muss die Kommune eine entsprechende Satzung verabschieden. Reine Instandhaltung und oberflächliche Sanierung müssen von der Kommune getragen werden, dafür dürfen keine Straßenbeiträge erhoben werden.

Bei den Beiträgen wird zwischen sogenannten einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen unterschieden. Einmalige Beiträge werden nur für die jeweiligen direkten Anlieger einer Straße fällig, wenn diese grundhaft saniert wird. Dabei wird bei dem von den Anliegern zu tragenden Anteil unterschieden, ob es sich um eine reine Anliegerstraße, um eine innerörtliche oder eine Durchgangsstraße mit überörtlicher Funktion handelt. So müssen Betroffene in reinen Anliegerstraßen einen höheren Anteil der Sanierungskosten durch Beiträge tragen als z. B. an einer Hauptdurchfahrtsstraße. Bei wiederkehrenden Beiträgen werden mehrere Straßen zu Abrechnungsgebieten zusammengefasst. Alle Anlieger in diesen Gebieten tragen durch ihre Beiträge zur Sanierung aller im Gebiet befindlichen Straßen bei – auch wenn sie nicht direkt Anlieger an der betroffenen Straße wohnen.

Von einmaligen Beiträgen Betroffene müssen also nur einmalig zahlen, wenn sie direkt an der Straße liegen. Da die Anzahl der Betroffenen hier sehr eingeschränkt ist, können im Einzelfall sehr hohe Zahlungen auf sie zukommen. Bei wiederkehrenden Beiträgen hingegen werden die Anlieger eines Gebiets öfter herangezogen, dann aber in der Regel mit kleineren Beträgen. Allerdings erfordert die Einrichtung und Abrechnung der Gebiete einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand für die Städte und Gemeinden. Ebenfalls nicht von den Straßenausbaubeiträgen betroffen ist die Erschließung einer Straße, also die erstmalige Herstellung. Hierfür gelten in den Kommunen die jeweiligen Erschließungsbeitragssatzungen.

Artikel teilen: Teilen Tweeten Teilen
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de
Zeig dein Herz und spendiere der Redaktion einen Kaffee! Jede Unterstützung hilft uns, weiterhin unabhängig aus der Region zu berichten.
☕ Kaffee spendieren
MKK-Jobs