Insgesamt lagen drei Haftbefehle - zwei der Staatsanwaltschaft Kassel sowie einer des Amtsgerichtes Alsfeld -, wegen Steuerhinterziehung sowie Betruges, gegen den 58-Jährigen vor. Sein Aufenthaltsort war jedoch bislang unbekannt.
Im Zuge intensiver Fahndungsmaßnahmen gelang es Beamten der Kriminalpolizei Fulda nun, in Kooperation mit dem Bundesamt für Justiz, dem Auswärtigen Amt, dem Bundeskriminalamt sowie den ägyptischen Behörden den Gesuchten ausfindig zu machen und festnehmen zu lassen.
Der oberste ägyptische Gerichtshof ordnete schließlich am 20. April 2026 die Auslieferungshaft für den 58-Jährigen an. Er wurde daraufhin am 29. April 2026 nach Deutschland überstellt, wo er einem Haftrichter am Amtsgericht in Frankfurt am Main vorgeführt wurde. Dieser setzte die Haftbefehle in Vollzug und ordnete Untersuchungshaft und damit die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt an.


