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Hessen: Zoll entdeckt 700 Kilogramm lebendige Krebstiere in Transporter

Hessen: Zoll entdeckt 700 Kilogramm lebendige Krebstiere in Transporter

Im Rahmen von Routinekontrollen überprüften Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Darmstadt Fahrzeuge in der Nähe von Rodgau. Dabei fiel ihnen ein Sprinter mit italienischer Zulassung auf. Der Fahrer gab an, auf dem Weg von Italien in Richtung Frankfurt am Main zu sein. Ziel der Fahrt war nach seinen Angaben ein Restaurant im Rhein-Main-Gebiet.

Bei der Kontrolle stellten die Zollbeamten auf der Ladefläche des Fahrzeugs eine größere Menge Krebstiere fest. Die Tiere wurden in Netzen transportiert und dabei eng zusammengepresst. Insgesamt befanden sich in dem Sprinter mehr als 700 Kilogramm lebende Exemplare, von denen einige bereits verendet waren. Der Fahrer konnte weder einen Lieferschein noch eine Rechnung oder sonstige Begleitdokumente vorlegen. In Abstimmung mit dem zuständigen Veterinäramt wurde die Weiterfahrt des Fahrzeugs zunächst untersagt. Nach Prüfung durch das Veterinäramt konnten die erforderlichen Dokumente, die unter anderem die ordnungsgemäße Herkunft sowie die tierseuchenrechtliche Unbedenklichkeit der Ware belegen, nicht vorgelegt werden.

"Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Einhaltung veterinärrechtlicher Vorschriften haben für den Zoll oberste Priorität. Wer Lebensmittel oder lebende Tiere transportiert, muss die erforderlichen Nachweise jederzeit vorlegen können. Fehlen diese Dokumente, schreiten wir konsequent ein", so Tanja Ackermann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Darmstadt. Aufgrund der festgestellten Verstöße entschied das zuständige Veterinäramt die Auslieferung der Krebstiere zu untersagen und leitet nun die weiteren Maßnahmen ein.

Zusatzinformation

Die Grundlage für den Tierschutz ist das Tierschutzgesetz. Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Vorschriften und Gesetze erlassen, um dem Tierschutz noch stärker Rechnung zu tragen und eine Vereinheitlichung der noch zusätzlich vorhandenen Ländervorschriften zu erreichen.

Die Zollverwaltung wirkt im Bereich des Tierschutzes insbesondere bei der Überwachung der gewerbsmäßigen Tiertransporte sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr mit. Die Anforderungen zum Schutz von Tieren beim Transport sind gemeinschaftsrechtlich in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 geregelt und in Deutschland mit der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) näher konkretisiert.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und aufgrund der Vielzahl zu beachtenden zusätzlichen Vorschriften den grenzüberschreitenden Transport von Tieren auf bestimmte befugte Zollstellen mit zugeordneten Grenzkontrollstellen beschränkt.

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