In der Zeit zwischen 7 Uhr und 8 Uhr nahmen die Ordnungshüter E-Scooter im Bereich der Leibnizstraße genauer unter die Lupe. Neben informativen Gesprächen im Hinblick auf den zum 1. März stattgefundenen Versicherungskennzeichenwechsel (von grün zu schwarz) wurden die Fahrerinnen und Fahrer auch auf etwaige Gefahren bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit den Elektrokleinstfahrzeugen hingewiesen. Insgesamt wurden 26 E-Roller auf ihre ordnungsgemäße Zulassung und 27 Personen auf ihre Fahrtauglichkeit überprüft. In acht Fällen kam es hierbei zu Beanstandungen, weshalb entsprechende Verfahren eingeleitet wurden.
In Zusammenhang mit der Nutzung eines E-Scooters gibt die Polizei noch folgende Tipps:
- das Mindestalter zum Führen liegt bei 14 Jahren
- Versicherungspflicht (jedes Jahr ein neues Kennzeichen (1. März bis 28./29. Februar)
- keine Helmpflicht aber das Tragen wird empfohlen, um bei Stürzen Kopfverletzungen vorzubeugen
- pro Scooter nur eine Person
- es gelten die gleichen Regeln in Bezug auf die Einnahme von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln



