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Im Kreis Gießen wieder alle Haushalte mit Defizit

Im Kreis Gießen wieder alle Haushalte mit Defizit

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen steigt die Belastung aus der Grundsteuer B im Landkreis Gießen weiter an.

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So erhöhten acht der 18 Kreiskommunen ihre Hebesätze, die Erhöhungen waren teilweise erheblich. Zusätzlich erhöhten fünf Städte und Gemeinden die Hebesätze bei der Gewerbesteuer.

Hintergrund dafür dürfte die fortwährend angespannte Haushaltslage sein. 2026 kann erneut keine Kreiskommune einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen – wie schon im Vorjahr. In 2026 können mit Allendorf (Lumda) und Langgöns zwei Kommunen das geplante Defizit im Jahresabschluss auch nicht durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen. „Die Kommunen stehen weiter mit dem Rücken zur Wand. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Kinderbetreuung und Soziales strapazieren die Haushalte vor Ort. Die Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich steigen nur leicht und nicht so wie versprochen. Außerdem entlasten die Zuweisungen aus den Sonderschulden des Bundes bei Investitionen, nicht jedoch bei laufenden Ausgaben. Die finanzielle Schieflage der Kommunen hält nun schon einige Jahre an und mittlerweile sind vielerorts die Rücklagen aufgebraucht. Daher sehen wir häufig massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Bund und Länder seinen gefordert, jetzt endlich auf der Ausgabenseite abzuspecken. Aber auch die Kommunen seien aufgerufen, Prioritäten zu setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen zu hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alles selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Bei der Grundsteuer B haben acht Kommunen ihre Hebesätze erhöht, die größte Steigerungen gab es in Rabenau (+155 Prozentpunkte), Biebertal (+110) und Lich (+110). Damit liegt Rabenau mit nun 755 Prozent an der Spitze im Landkreis Gießen. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Den niedrigsten Hebesatz hat weiterhin die Stadt Pohlheim mit 282 Punkten. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 499 Prozent liegt der Landkreis Gießen 39 Punkte über dem Durchschnitt des Vorjahres und genau auf dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden im Jahr 2025.

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt Hessen auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei zeigen sich im Landkreis Gießen ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Rabenau weiterhin mit 305 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Allendorf (Lumda) (293 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Pohlheim (104 Euro) und Linden (150 Euro). Der Mittelwert aller Kreiskommunen liegt bei 210 Euro, 11 Euro mehr als noch 2025.

Auch bei den Hebesätzen der Grundsteuer A haben die Kommunen an der Steuerschraube gedreht, es gab insgesamt sechs Erhöhungen. Die deutlichste Steigerung gab es auch hier in Rabenau (+155), gefolgt von Buseck (+137). Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Rabenau hat mit nun 755 Prozent damit auch den höchsten Hebesatz, während Wettenberg ganz auf die Erhebung der Grundsteuer A verzichtet. Im Durchschnitt rufen die Kreiskommunen einen Hebesatz von 386 Prozent auf, das sind 30 Punkte mehr im Vergleich zum Vorjahr. Damit liegen die Kommunen des Landkreises weiterhin unter dem hessischen Durchschnitt des Jahres 2025 (410 Prozent).

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand zu rechnen, demgegenüber nur ein geringer Ertrag stehen dürfte. Im Landkreis Gießen haben mit Buseck (1.785 Prozent), Langgöns (2.375) und Lollar (2.100) aber gleich drei Kommunen die neue Grundsteuer C eingeführt.

Bei der Gewerbesteuer haben fünf Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2025 gesteigert, die deutlichste Erhöhung gab es in Langgöns (+40) und Lich (+40). Damit liegt die Stadt Hungen weiter mit 450 Prozent bei der Gewerbesteuer auf dem unrühmlichen Spitzenplatz im Landkreis Gießen. Die niedrigste Belastung trifft die Gewerbetreibenden in Pohlheim mit 380 Prozent. Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen nun bei 418 Prozent (+7) und damit weiter über dem hessischen Vorjahresdurchschnitt von 400 Prozent.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Im Landkreis Gießen wird die Verpackungssteuer nur in der Sonderstatusstadt Gießen geprüft. Auch bei dieser sogenannten Bagatellsteuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber.  So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die betroffenen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise verzichtet 2026 mit Langgöns eine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Gleichzeitig wechselte Fernwald von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge. Damit verlangen im Landkreis Gießen noch zwei Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, drei Kommunen wenden wiederkehrende Beiträge an.

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