Nachdem die Polizei am Freitag (27. Februar) eine Tatverdächtige in Verbindung mit dem am Mittwoch (25. Februar) in der Ottostraße aufgefundenen leblosen Körper vorläufig festnehmen konnte (wir berichteten), wurde diese am Samstag (28. Februar) einer Haftrichterin des Amtsgerichts Offenbach vorgeführt. Diese setzte den bereits zuvor auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt - Zweigstelle Offenbach - erlassenen Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags in Vollzug.
Die Beschuldigte, die nach bisherigen Erkenntnissen in dem Gewerbegebiet in der Ottostraße tätig war und mutmaßlich dadurch mit dem Verstorbenen in Kontakt kam, äußerte sich zu dem Vorwurf bislang nicht.
Die Ermittlungen, insbesondere zu den Hintergründen der Tat, dauern weiterhin an.