Eine 29-jährige deutsche Staatsangehörige aus Frankfurt am Main steht im Verdacht, innerhalb einer Bande, die sich auf die Durchführung sogenannter „Schockanrufe“ spezialisiert hat, als sogenannte „Abholerin“ fungiert zu haben. Am 28.10.2024 kontaktierte die Tätergruppierung telefonisch einen 82-jährigen Geschädigten aus Frankfurt am Main, dem sie vorspiegelten, dass seine Betreuerin einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und zur Abwendung einer Inhaftierung eine Kaution von 40.000 Euro benötigt werde. Dieser Aufforderung kam die Geschädigte nach und begab sich mit dem Bargeldbetrag zum Justizkomplex in Frankfurt am Main. Die Beschuldigte soll sich gegenüber dem Geschädigten als Mitarbeiterin eines Gerichts ausgegeben, den Geldbetrag entgegengenommen und sich mit einem Taxi vom Tatort entfernt haben.
Am 08.01.2025 kontaktierte die Tätergruppierung telefonisch eine 75-jährige Geschädigte aus Neu-Isenburg. Der Anrufer spiegelte dieser vor, Beamter der Staatsanwaltschaft zu sein und behauptete wahrheitswidrig, deren Sohn habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, sodass zur Abwendung der Verhängung von Untersuchungshaft eine Kaution benötigt werde. Die Geschädigte stellte daraufhin Schmuck und Sammlermünzen in einer Tasche zur Übergabe als Kaution bereit. Die Beschuldigte soll den Schmuck und die Münzen im Wert von über 30.000 Euro an der Wohnanschrift der Geschädigten entgegengenommen und sich vom Tatort entfernt haben.
Ein ebenfalls festgenommener 30-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus dem Rhein-Sieg-Kreis steht im Verdacht, sich jedenfalls bei der Tat am 08.01.2025 als Bandenmitglied beteiligt zu haben. In dessen Fahrzeug wurden im Zuge der Einsatzmaßnahmen der durch Täuschung erlangte Schmuck, die Sammlermünzen sowie Bargeld aufgefunden und sichergestellt. Beide Beschuldigte werden heute dem Haftrichter am Amtsgericht Frankfurt am Main vorgeführt, der über die Anordnung von Untersuchungshaft zu entscheiden hat.
Das Deliktsphänomen der „Schockanrufe“, das seit Jahren bundesweit zu beobachten ist, wird nach Ermittlungserkenntnissen von international organisierten Tätergruppierungen betrieben. Überwiegend ältere Geschädigte werden von Tätern, in der Regel aus dem europäischen Ausland telefonisch kontaktiert und Notlagen vorgespiegelt, um Geldbeträge und Vermögenswerte zu erlangen. Opfern werden durch die Täter überwiegend kurze Zeitfenster für die Erfüllung der Forderungen gesetzt, um Nachforschungsmöglichkeiten auszuschließen. Mitunter vergeht zwischen der ersten Kontaktaufnahme und Geldübergabe weniger als eine Stunde. Bei den überwiegend älteren Opfern verursachen die „Schockanrufe“ nicht nur erhebliche finanzielle Schäden, sondern schwerwiegende emotionale Beeinträchtigen und Leiden.



Kommentare
Mögen diese Verdächtigen und vor allem auch deren Hintermänner vor strengen Richtern landen.