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Keiler Bier

NABU: Keine Jagd auf Mauswiesel, Iltis, Hermelin und Baummarder

Das Land Hessen will wieder die Jagd auf Mauswiesel, Iltis, Hermelin und Baummarder erlauben.

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Der Entwurf der neuen Jagdverordnung sieht vor, den vier kleinen Beutegreifern künftig nachstellen zu können. „Mauswiesel, Iltis, Hermelin und Baummarder stehen auf der hessischen Roten Liste bedrohter Arten. Es gibt keinen vernünftigen Grund, sie zu verfolgen, zu fangen und zu töten“, erklärt Maik Sommerhage, Landesvorsitzender des NABU Hessen. In seiner Stellungnahme zum Entwurf ruft der NABU die Landesregierung dazu auf, die gefährdeten Mardertiere weiter unbehelligt zu lassen. „Die vom Land ins Feld geführten Gründe für eine Bejagung, Hilfe für Bodenbrüter und Singvögel, sind fachlich nicht haltbar. Für die Vögel braucht es vielmehr einen besseren Schutz ihrer Lebensgrundlagen und den Verzicht auf Insektizide“, erläutert Sommerhage. Mauswiesel, Hermelin und Baummarder seien sogar ausgewiesen nützlich. Als effektive Mäusejäger helfen sie bei der Wiederaufforstung, so der NABU. „Dort, wo Kahlschlagflächen vergrasen, siedeln sich viele Mäuse an und fressen die jungen Baumwurzeln weg. Mit dem effektiven Fangen von Mäusen sind die flinken Marder Baumschützer ersten Grades“, so Sommerhage. Auch in der Landwirtschaft seien die Tiere wirkungsvolle Helfer. Es gebe deshalb weder praktisch noch ethisch eine Rechtfertigung, die Marder zu töten.

Keine Verlängerung der Jagdzeit auf Vögel
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Der NABU lehnt auch die geplante Jagdzeitverlängerung auf Grau-, Kanada- und Nilgänse ab. Bei einem Beginn der Jagdsaison schon im Juli müsse noch mit Jungvögeln gerechnet werden. Zumindest in Vogelschutzgebieten sollte, so der NABU, eine ganzjährige Schonfrist gelten. „Die Gänsejagd in den Schutzgebieten führt zu erheblichen Störungen von anderen bedrohten Wasservögeln. Zudem können selbst Experten manchmal nur schwer entscheiden, ob sie eine Graugans oder eine seltene Saat- oder Bläßgans vor sich haben. Es ist nicht auszuschließen, dass die gefährdeten Gänse versehentlich mit abgeschossen werden“, erläutert Sommerhage. Zudem erhöhe sich der Nahrungsbedarf der Gänse beim Aufscheuchen durch die Jagd, was Konflikte mit der Landwirtschaft verstärken könne.
 
Für die beliebte Stockente, die auch in vielen Parkanlagen zu Hause ist, fordert der NABU eine ganzjährige Schonzeit. Die Stockente zeigt in Deutschland eine starke Abnahme von über 50 % ihres Bestands in den letzten 25 Jahren und steht inzwischen ebenfalls auf der hessischen Roten Liste. „Bei nur noch 6.000 Brutpaaren in Hessen wurden im vergangenen Jagdjahr ganze 1.798 Stockenten erlegt. Das Abschießen verstärkt den Negativtrend nur noch weiter“, so Sommerhage. Arten, die auf der Roten Liste stehen, sollten grundsätzlich nicht gejagt werden.

Wölfe ganzjährig schützen
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Der NABU spricht sich gegen die Aufnahme des Wolfs in die hessische Jagdverordnung aus. Angesichts der sehr geringen Zahl von Wölfen von nur 18 nachgewiesenen Tieren in ganz Hessen im Monitoringjahr 2024/25 und einem negativen Trend von 7 Territorien in 2022/23 auf nur noch 3 Territorien in 2024/2025 sei eine Bejagung nicht zu verantworten. „Im ersten Halbjahr 2025 wurde nur eine geringe Zahl von Nutztierschäden mit 5 Übergriffen auf Schafe und 2 auf Gatterwild verzeichnet. In der gesamten kontinentalen biogeografischen Region kann nicht von einem guten Erhaltungszustand gesprochen werden, so dass es für eine Bejagung keine Rechtfertigung gibt“, erklärt Sommerhage. Wichtiger sei es, für einen effektiven und solidarischen Herdenschutz in Hessen zu sorgen und die Schafhalter besser zu unterstützen.

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