Unter den im Jahr 2025 erledigten Verfahren endeten 60,0 Prozent bzw. 24.168 Verfahren mit einem richterlichen Beschluss. 10,1 Prozent bzw. 4.083 Verfahren wurden mit einem gerichtlichen Vergleich und 5,3 Prozent bzw. 2.136 Verfahren mit einer Rücknahme des Antrags abgeschlossen.
Die Zahl der Verfahren (insgesamt 1.624) vor den hessischen Familiengerichten, die im Jahr 2025 im Rahmen einer Berufung oder Beschwerde vom Oberlandesgericht beendet wurden, nahm im Vergleich zum Vorjahr um 5,7 Prozent zu.


