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Verbot der Versammlung „Ein Freies Palästina“ hält gerichtlicher Prüfung nicht stand

Verbot der Versammlung „Ein Freies Palästina“ hält gerichtlicher Prüfung nicht stand

Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main wurde das Verbot der Versammlung am 14.10.2023 auf dem Opernplatz in Frankfurt am Main zu dem Thema „Ein freies Palästina“ für rechtswidrig erklärt.

CID

Die Antragstellerin, zugleich Anmelderin der pro-palästinensischen Versammlung, hat am 13.10.2023 gegen die Verbotsverfügung der Stadt vom 12.10.2023 erfolgreich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht.Die Stadt hatte zuvor die Versammlung verboten. Durch die Terroranschläge der Hamas am 07.10.2023 in Israel seien zahlreiche Menschen, insbesondere Zivilisten, ermordet worden.

Daraufhin habe es pro-palästinensische Kundgebungen in Berlin und anderen Städten in Deutschland gegeben, die diese Taten bejubelten und damit eindeutig die Terrororganisation der Hamas und ihre Morde verherrlichten. Die hiesige Anmelderin habe auch die Anmeldung der Demonstration in Berlin-Neukölln zu verantworten. Es stehe daher zu befürchten, dass es auch bei der hier angezeigten Demonstration zu einem ähnlichen Geschehensablauf kommen könnte. Straftaten, wie Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und die öffentliche Aufforderung zu Straftaten seien zu befürchten. Auch seien israelfeindliche und antisemitische Äußerungen zu erwarten. Darüberhinaus würde das Existenzrecht Israels in Frage gestellt. Die Anmelderin halte die durchgeführten Terrortaten der Hamas für den legalen Widerstand der Palästinenser gegen Israel. Es seidavon auszugehen, dass derartige Äußerungen auchauf der Veranstaltung am Samstag fallen würden.

Das Gericht führt in seinem Beschluss demgegenüber aus, dass im Rahmen der allein möglichen summarischen Prüfung in dem vorliegenden Eilverfahren die Verbotsverfügung offensichtlich rechtswidrig sei.

Die Kammer äußert zunächst verfassungsrechtliche Bedenken an dem hier einschlägigen Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG). Denn die  Verfassung des Landes Hessen lasse im Hinblick auf die Versammlungsfreiheit (Art. 14 HV) keine Beschränkungen durch ein Gesetz sondern nur durch kollidierendes Verfassungsrecht zu.

Doch unabhängig von diesen Bedenken seien die Einschränkungsmöglichkeiten nach dem HVersFGtatbestandlich nicht erfüllt.

Ein Versammlungsverbot als schwerste mögliche Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit könne nicht auf die Norm des § 14 Abs. 2 S.1 Alt.1 des HVersFGgestützt werden. Danach kann eine Versammlung nur dann verboten werden, wenn nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist. Bei dieser Prognoseentscheidung seienstrenge Maßstäbe anzulegen, Verdachtsmomente reichten nicht aus. Daher könne ein Verbot nur ultimaratiogegenüber weniger einschneidenden Maßnahmen, wie Beschränkungen der Versammlung sein. Allein das Vorverhalten der Anmelderin und möglicher Teilnehmer an den Versammlungen in Berlin und Duisburg reiche für die Begründung des Verbots nicht aus, ebenso wie die Ankündigungen im Internet und die Pressauftritte der Anmelderin im Vorfeld –ungeachtet der möglichen strafrechtlichen Relevanz dieser Äußerungen und Gegebenheiten. Auch der Hinweis auf die hohe Emotionalität und Belastung der Gesellschaft durch den Nahostkonflikt könne zu keiner anderen rechtlichen Bewertung führen.

Sollte es während der Durchführung der Versammlung zu möglichen Straftatbeständen und Gefährdungen Dritter kommen, so könne die zuständige Behörde hierauf jederzeit reagieren.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

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Kommentare

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Stephan
2 jahre vor
War nicht von Anfang an abzusehen, dass dieses Verbot gekippt werden würde.

Mittlerweile das Typische Vorgehen bei solchen Dingen.
Der „Bodensatz der Gesellschaft“ Fordert etwas, Politiker wollen es eigentlich nicht, sprechen dennoch ein Verbot aus mit dem Wissen, das es sowieso wieder gekippt wird.

Der ARD & ZDF Zuschauer Freut sich, dass etwas gemacht wird.
Und die Politiker stellen sich hin und Behaupten, sie wollten ja etwas machen aber es ging nicht.
Wohlwissend, dass es vorher schon abzusehen war das es nicht Funktioniert.

Mittlerweile ein gängiges vorgehen.
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Walter Wissenbach
2 jahre vor
zitiere Stephan:
War nicht von Anfang an abzusehen, dass dieses Verbot gekippt werden würde.


Sie haben übersehen, dass das OVG diese Entscheidung des VG gestern noch aufgehoben hat und dass die verbotene Versammlung von der Polizei verhindert wurde (wobei ein Beamter ins Bein gebissen worden ist)?
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Unerwünschte Meinung
2 jahre vor
Ich möchte gerne an die Anti-Coronademos und Montagsspaziergänge erinnern. Da wurde ohne wenn und aber auf Oma Hildegard und auf den Gehbehinderten Rollstuhlfahrer Toni usw draufgeprügelt. Das waren dunkle Zeiten unserer "Demokratie"
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Berger
2 jahre vor
Soooo KRANK ist unsere Demokratie..Der eine verbietet, der andere erlaubt !!! wie DOOF ist unsere Justitz und Verwaltung. Sicherheit geht vor. Ändert und Schränkt dieses Demo-Recht stark ein, fertig.
Die rechtswidrigen Symphatisanten, innerhalb 12 Std. AUSWEISEN
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Alter Knopf
2 jahre vor
Das schlägt dem Fass den Boden aus. Nicht zu fassen. Wir brauchen dringend eine Gesetzesänderung das in unserem Land Demos von Zugewanderten verboten werden. Wir schaffen uns hier ein Pulverfass. Die Polizeikräfte sind werden diesem Mob nicht Herr da sie sich ja erklären müssen wenn sie mal wirklich draufknüppeln. Was ist bloss aus unserem schönen Land geworden....
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Walter Wissenbach
2 jahre vor
zitiere Alter Knopf:
Das schlägt dem Fass den Boden aus. Nicht zu fassen. Wir brauchen dringend eine Gesetzesänderung das in unserem Land Demos von Zugewanderten verboten werden. Wir schaffen uns hier ein Pulverfass. Die Polizeikräfte sind werden diesem Mob nicht Herr da sie sich ja erklären müssen wenn sie mal wirklich draufknüppeln. Was ist bloß aus unserem schönen Land geworden....


Das ist ja durchaus bereits geregelt: Versammlungsfreiheit in Deutschland gilt nur für Deutsche. Art.8 GG lautet:

Art. 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
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Proximo
2 jahre vor
Was in anderen Ländern ein hohes Gut ist, wird in Deutschland verschleudert: Die Staatsangehörigkeit. Das ist das Traurige!
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Wilfried Prof. ad. W
2 jahre vor
Metapher:

Da muß erst das Kind in den Brunnen gefallen sein.
Dann (!) kann die Behörde es ja rausholen.
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Walter Wähler
2 jahre vor
Und Ihr macht Euch Sorgen wegen der AfD. OMG
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